Landschaftspflegeprogramm des Landkreises Günzburg
Staatliche Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Landkreis Günzburg (Neuanlage von Biotopen, Streuobstwiesen, Hecken etc.) mit in der Regel 70 % Kostenübernahme. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die finanzielle Unterstützung landschaftspflegerischer Maßnahmen (z. B. Neuanlage und Gestaltung von Biotopen, Streuobstwiesen, Hecken) soll ein Beitrag zum Erhalt der Natur als Lebensgrundlage des Menschen und zur Sicherung der Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geleistet werden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für landschaftspflegerische Maßnahmen (Maßnahmenkosten)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Körperschaften (Kommunen)
- Satzungsgemäß dem Naturschutz verpflichtete Vereine
- Eigentümer oder Pächter der zu pflegenden Grundstücke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formulare bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Günzburg)
Beschreibung
Landschaftspflegeprogramm des Landkreises Günzburg fördert landschaftspflegerische Maßnahmen im bayerischen Landkreis Günzburg mit einem Zuschuss von in der Regel 70 % der förderfähigen Kosten. Ziel ist die Neuanlage und naturnahe Gestaltung von Biotopen, Streuobstwiesen, Hecken und weiteren Biotopverbundflächen, um Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu sichern und die Natur als Lebensgrundlage zu erhalten. Die Förderung gilt fortlaufend und unterstützt öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen, die sich für Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Klimaschutz einsetzen. Durch die Maßnahme werden nicht nur ökologische Strukturen im Landkreis gestärkt, sondern auch die Artenvielfalt und der Lebensraum‐Erhalt nachhaltig gefördert.
Förderberechtigt sind kommunale Körperschaften, satzungsgemäß dem Naturschutz verpflichtete Vereine sowie Eigentümer:innen und Pächter:innen der zu pflegenden Grundstücke im Landkreis Günzburg. Anträge können jederzeit bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Günzburg eingereicht werden; die hierfür erforderlichen Formulare sind dort erhältlich. Die Förderung deckt Kosten für alle landschaftspflegerischen Maßnahmen ab und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung regionaler Naturschutzziele. Interessierte Antragstellende erhalten weiterführende Informationen und Unterlagen direkt bei der Naturschutzbehörde vor Ort und können damit aktiv zum Erhalt und zur Entwicklung wertvoller Grünräume beitragen.
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