Landwirtschaft - Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Instandsetzungen von maschinellen Einrichtungen
Förderprogramm der Stadt Villach für Anschaffung und Reparatur maschineller Einrichtungen zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Anträge jährlich bis 1. Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur durch Beihilfen zur Anschaffung und Instandsetzung von maschinellen Einrichtungen und mechanischen Geräten.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Maschinen und mechanischen Geräten
- Reparatur- und Instandsetzungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in der Stadt Villach
- Antrag für Anschaffung oder Instandsetzung bis spätestens 1. Dezember des Jahres der Maßnahme
- Vor Erteilung der Zusage muss budgetäre Deckung vorhanden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalbelege
- Erklärung zur Erfüllung der subventionsrechtlichen Pflichten bei Auszahlungen über EUR 1.000,--
Beschreibung
Das Förderprogramm der Stadt Villach unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Stadtgebiet Kärnten bei der Modernisierung und Instandhaltung ihrer technischen Infrastruktur. Privatpersonen, Genossenschaften, Interessenverbände, Vereine sowie Maschinengemeinschaften mit Betriebssitz in Villach können Zuschüsse für die Anschaffung neuer sowie die Reparatur bestehender maschineller Einrichtungen und mechanischer Geräte beantragen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums durch effiziente und leistungsfähige Bewirtschaftung von Acker- und Forstflächen, um die Qualität der Landwirtschaftserzeugnisse zu sichern und natürliche Ressourcen wie Boden und Wasser langfristig zu erhalten.
Anträge können fortlaufend bis spätestens 1. Dezember des Jahres für bereits durchgeführte Maßnahmen eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Originalbelege sowie ab Auszahlungen über 1.000 EUR eine Erklärung zur Erfüllung subventionsrechtlicher Pflichten. Voraussetzung für eine Förderzusage ist ein rechtzeitig gestellter Antrag, das Vorliegen budgetärer Deckung und der Betriebssitz in der Stadt Villach. Nach erfolgter Zusage werden die Beihilfen in Form von Barzuschüssen ausgezahlt. Eine ordnungsgemäße Abrechnung ist innerhalb der jeweils vorgegebenen Fristen vorzulegen, um eine zweckwidrige Verwendung zu vermeiden und möglichen Rückforderungen entgegenzuwirken. Die Finanzierung erfolgt durch die Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung der Stadt Villach. Interessierte Betriebe erhalten detaillierte Informationen bei der zuständigen Stelle in Villach und über das online verfügbare Formular beim Amtsweg-Service.
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