Zuschuss

Landwirtschaftsförderung - Kostenbeiträge zu den Impfkosten von Weidetieren

Stadt Villach unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz in Villach durch Kostenbeiträge zu den Impfkosten von Weidetieren. Antragstellung online, Auszahlung bis 31.03. des Folgejahres.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 2 € je Wutschutzimpfung, 7 € je Piroplasmoseimpfung

Förderziel

Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur durch Übernahme von Teilkosten für Wutschutz- und Piroplasmoseimpfungen von Weidetieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Wutschutzimpfung
  • Piroplasmoseimpfung
  • Impftierärztliche Abrechnung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebssitz in Villach
  • Abrechnung vom Impftierarzt vorzulegen
  • Budgetäre Deckung im städtischen Voranschlag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorweis der impftierärztlichen Abrechnung
  2. Erklärung bei Auszahlung über EUR 1.000

Beschreibung

Die Stadt Villach fördert land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Betriebssitz in Kärnten gezielt durch Kostenbeiträge zu den Impfkosten von Weidetieren. Förderberechtigt sind natürliche Personen, Genossenschaften, Interessensgemeinschaften, Maschinengemeinschaften sowie Vereine, deren Betrieb in Villach beheimatet ist. Ziel ist die Stärkung der Infrastruktur und Tiergesundheit in der regionalen Landwirtschaft durch Teilübernahme der Ausgaben für Wutschutz- und Piroplasmoseimpfungen. Pro Wutschutzimpfung werden 2 Euro, pro Piroplasmoseimpfung 7 Euro erstattet, basierend auf einer tierärztlichen Abrechnung. Damit unterstützt die Stadt die Versorgung mit gesunden Zuchttieren und trägt zur nachhaltigen Leistungsfähigkeit bäuerlicher Betriebe bei.

Der Antrag erfolgt online und kann fortlaufend gestellt werden. Voraussetzungen sind der Nachweis des Betriebssitzes in Villach, die Vorlage der impftierärztlichen Abrechnung sowie eine Budgetzusage im städtischen Voranschlag. Werden Förderbeträge von mehr als 1 000 Euro in Anspruch genommen, ist zusätzlich eine Erklärung zur Erfüllung der Auflagen der Bereichs-Subventionsordnung abzugeben. Die Auszahlung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres beantragt werden. Einzureichen sind das Original der tierärztlichen Abrechnung und gegebenenfalls die „De-Minimis“-Erklärung. Die zuständige Geschäftsgruppe 1 – Behördenverwaltung dokumentiert Antrag, Bewilligung und Abrechnung in der zentralen Subventionsdatenbank und sorgt für die transparente Kontrolle. Damit gewährleistet die Förderung einen effizienten und zeitgerechten Beitrag zur Tierseuchenprophylaxe und ländlichen Entwicklung in Villach.

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