Landwirtschaftskammer - Förderung von Personal- und Sachaufwand
Förderung der Personal- und Sachaufwendungen der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes Burgenland zur Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Beratungs- und Regieleistungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Bearbeitung von Förderungsanträgen, allgemeinen und speziellen Beratungsleistungen (u. a. zu Bio-Wachstum), Amtshilfe, Erstattung von Gutachten sowie sonstiger nicht abgedeckter Regieleistungen und Sachaufwendungen der Landwirtschaftskammer im Interesse der Landarbeiter und landwirtschaftlichen Betriebe.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachaufwendungen
- Beratungsleistungen
- Amtshilfe
- Gutachten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines halbjährlichen Zwischenberichtes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Halbjährlicher Zwischenbericht
Beschreibung
Die Personal- und Sachaufwand-Förderung der Landwirtschaftskammer im Burgenland unterstützt umfassende Beratungs- und Regieleistungen zugunsten von Landarbeiter:innen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Öffentliche Einrichtungen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Abdeckung von Personalaufwendungen, Sachkosten und speziellen Beratungsleistungen – darunter allgemeine Beratung, Amtshilfe und Gutachtenerstellung. Im Rahmen dieses Programms werden weiters die Mitwirkung bei der Einreichung und Abwicklung von Förderungsanträgen auf nationaler und EU-Ebene sowie fachliche Beratungsangebote zum Landesschwerpunkt „kluges Wachstum mit Bio“ finanziell gefördert. Durch diese Förderung sichert das Land Burgenland eine qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung in allen Fragen der modernen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung.
Zur Sicherstellung der Mittelverwendung ist die Vorlage eines halbjährlichen Zwischenberichts verpflichtend. Dieser ist jeweils bis 28 Tage nach den Stichtagen am 30. Juni und 31. Dezember bei der Finanz- und Agrarabteilung der Landesregierung einzureichen und dokumentiert die erbrachten Leistungen sowie den Einsatz der Fördergelder. Die unbefristete Fördermöglichkeit gewährt Kontinuität und Planungssicherheit für die Landwirtschaftskammer Burgenland als zentrale Beratungsinstitution. Interessierte öffentliche Institutionen können so ihre Kapazitäten in Personal und Sachmitteln stärken und dadurch Landarbeiter:innen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine verlässliche Unterstützung in allen Belangen bieten – von der Antragstellung bis zur fachlichen Expertise für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum.
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