Laufende Zuwendung für die Instandhaltung der Landesfeuerwehrschule
Jährlich erneut zu beantragende Förderung aus einem Vorwegabzug der Feuerschutzsteuer für die laufende Instandhaltung der Landesfeuerwehrschule in Salzburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Instandhaltungsmaßnahmen an der Landesfeuerwehrschule durch den Landesfeuerwehrverband, finanziert aus dem Vorwegabzug der Feuerschutzsteuer.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch den Landesfeuerwehrverband
- Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzungen, Statuten und Nachweis der Vertretungsbefugnis
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Fremdförderungen
- Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Datenschutzerklärung gemäß § 8 DSG 2000
Beschreibung
Die laufende Zuwendung für die Instandhaltung der Landesfeuerwehrschule in Salzburg unterstützt jährlich erneut den Erhalt und die Modernisierung der Ausbildungsinfrastruktur. Finanziert aus einem Vorwegabzug der Feuerschutzsteuer, ermöglicht die Förderung dem Landesfeuerwehrverband Salzburg sowie den daran angeschlossenen Feuerwehreinheiten die Umsetzung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft und Ausbildungsqualität an der Landesfeuerwehrschule auf einem hohen Standard zu halten und den Katastrophenschutz im Bundesland langfristig zu sichern. Die kontinuierliche Mittelbereitstellung fördert nachhaltige Investitionen in bauliche und technische Einrichtungen und trägt so zur effizienten Bewältigung von Notfällen bei.
Für eine förderfähige Antragstellung müssen die gesetzlichen Vorgaben des Landes Salzburg beachtet werden. Voraussetzung ist eine Einreichung durch den Landesfeuerwehrverband unter Einhaltung der „Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln“. Erforderliche Unterlagen umfassen Satzungen, Vertretungsnachweis, den Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr, den letzten Rechnungsabschluss, einen detaillierten Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen und Drittförderungen sowie Erklärungen zur Einsichtnahme und zum Verwendungsnachweis. Die Frist läuft unbegrenzt, wobei Anträge jährlich neu gestellt werden. Ein transparenter Einsatz der Mittel und die ordnungsgemäße Dokumentation sind durch entsprechende Nachweise sicherzustellen, um eine zweckgerechte Verwendung zu gewährleisten.
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