Laufender Aufwand von Jugendzentren
Förderung des laufenden Betriebs von Jugendzentren und Jugendtreffs in Oberösterreich. Träger (z.B. Vereine, Pfarren) können jährlich im 1. Quartal Anträge stellen; Richtlinie gilt unbefristet.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der laufende Betrieb der Jugendzentren/Jugendtreffs in Oberösterreich. Leistungsempfänger sind die Träger von Jugendzentren und Jugendtreffs (z.B. Vereine, Pfarren).
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (20 % der anerkannten Personalkosten)
- Betriebskosten (Pauschalbetrag 300 € pro Jahr)
- Veranstaltungskosten (20 % der Kosten, max. 3 200 € pro Jahr)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und der Fördergrundsätze des JugendReferates
- Einreichung der Anträge im 1. Quartal des laufenden Jahres (bis Ende Februar)
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Onlineformular (Formular KGD-Geft-LJR/E-14)
- Aktueller Vereinsregisterauszug
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Onlineformular (KGD-Geft-LJR/E-14)
- Aktueller Vereinsregisterauszug
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt den kontinuierlichen Betrieb von Jugendzentren und -treffs in Oberösterreich und richtet sich an gemeinnützige Träger:innen wie Vereine und Pfarrgemeinden, die offene Angebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen. Ziel ist es, den nachhaltigen Erhalt von Räumlichkeiten und Aktivitäten der außerschulischen Jugendarbeit sicherzustellen und damit einen persönlichen Begegnungs-, Bildungs- und Erfahrungsraum zu schaffen. Dabei werden 20 % der anerkannten Personalkosten bis zu einer Höchstsumme von 6 400 € pro Jahr gefördert, ergänzt durch eine Pauschale von 300 € für Betriebskosten sowie 20 % der Veranstaltungskosten (maximal 3 200 € jährlich). Die Förderdauer beträgt zwölf Monate, wobei die Wirkung der Maßnahmen durch die Förderung einer zielgerichteten Identitätsentwicklung, sozialen Kompetenzen und Beteiligung junger Menschen unterstrichen wird.
Die Antragstellung erfolgt jährlich im 1. Quartal und muss bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres über das vollständig ausgefüllte Onlineformular (Formular KGD-Geft-LJR/E-14) inklusive aktuellem Vereinsregisterauszug eingereicht werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie der Fördergrundsätze des Jugendreferates. Die Mittel werden in Form eines Zuschusses gewährt und setzen eine transparente Verwendungsnachweisführung voraus. Durch die Kombination von Personal-, Betriebs- und Veranstaltungsförderung trägt das Programm wesentlich dazu bei, attraktive, professionelle und bedarfsgerechte Freizeit- und Bildungsangebote für junge Menschen im Land zu sichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.