Zuschuss

LEADER Brandenburg – Förderung der ländlichen Entwicklung

Förderung von Projekten zur Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen in Brandenburg im Rahmen des EU-Programms LEADER 2023–2027. Investive und nicht-investive Vorhaben, Regionalmanagement und Kleinprojekte. Anträge online bis 30.06.2027.

Regionalförderung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Bauten und Denkmalschutz Kultur Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: bis 200.000 € jährlich
Förderquote: 40% - 90%
Projektstart ab: 01.07.2023
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung ländlicher Regionen Brandenburgs über lokale Entwicklungsstrategien. Gefördert werden Regionalmanagement, nicht-investive und investive Vorhaben, grenzüberschreitende Kooperationen sowie Kleinprojekte zur Stärkung der regionalen Identität und Lebensqualität.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten Regionalmanagement und Projektträger
  • Sachkosten und Honorare
  • Baukosten nach Einheitskosten je m² BGF
  • Außenanlagenkosten nach Einheitskosten je m² AF
  • Externe Planungs- und Beratungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • Erwerb von Immobilien und Land
  • Kauf von Lebendinventar
  • Vorsteuerabzugsfähige Umsatzsteuer
  • Ersatzbeschaffungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Votum der lokalen Aktionsgruppe (LAG) zur Einbindung in die regionale Entwicklungsstrategie
  • Maßnahmen müssen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ und in der jeweiligen LEADER-Region liegen
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung einschließlich Eigenanteil
  • Nachweis Eigentums- oder Nutzungsrecht am Förderobjekt
  • Mitgliedschaft in der LAG oder privatrechtliche Vereinbarung zwischen LAG und Projektträger

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Votum der LAG
  2. Projektbeschreibung inkl. Lageplan und Zeitplan
  3. Kostenberechnung (Einheitskosten oder Vergleichsangebote)
  4. Finanzierungsplan mit Nachweisen
  5. Nachweis des Eigentums- oder Nutzungsrechts
  6. Mitgliedschaftsnachweis in der LAG oder Vereinbarung
  7. Genehmigungspläne und Baugenehmigung
  8. Konzept zur Nutzung und Folgekostenübernahme

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur regionalen Entwicklungsstrategie
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Einbindung lokaler Akteure
  • Innovationsgehalt
  • Umsetzungspotenzial und Folgewirkung

Beschreibung

Das Programm LEADER Brandenburg unterstützt die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2023–2027, gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und koordiniert durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg. Ziel ist die Stärkung regionaler Identität und Lebensqualität in allen Gemeinden durch lokale Entwicklungsstrategien. Gefördert werden örtliche Aktionsgruppen (LAG), Kommunen, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen. Die Projekte reichen vom Regionalmanagement über nicht-investive Maßnahmen wie Konzepte, Informations- und Vernetzungsangebote bis hin zu investiven Vorhaben in öffentlicher Infrastruktur, Kulturerbe, Sport-, Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Regionalbudget ermöglicht Kleinprojekte zur Förderung bürgerschaftlicher Initiativen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 40 % bis 90 % (Regionalmanagement) beziehungsweise bis zu 80 % (Investiv- und nicht-investiv) der förderfähigen Ausgaben, bei regionalwirtschaftlichen Vorhaben bis zu 65 %. Die maximale jährliche Zuwendung beträgt 200 000 €. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Sach- und Baukosten nach Einheitskosten (z. B. 2 775 € / m² BGF für Beherbergungsgebäude, 365 € / m² Außenanlagen), externe Planungs- und Beratungskosten sowie IT-Hard- und Software. Ausgeschlossen sind Betriebsunterhaltung, Ersatzbeschaffungen, Immobilienerwerb, Lebendinventar oder Forschungsvorhaben. Anträge werden bis 30.06.2027 online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung gestellt. Voraussetzung ist das positive Votum der jeweiligen LAG, die Mitgliedschaft oder eine privatrechtliche Vereinbarung und der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Förderdokumente, Richtlinien und Antragsformulare stehen auf den Webseiten des MLEUV und des LELF bereit.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.