LEADER – Förderung für ländliche Entwicklung in Baden-Württemberg
Förderprogramm LEADER zur Stärkung und zukunftsfähigen Gestaltung ländlicher Regionen in Baden-Württemberg im Bottom-Up-Ansatz. Für die Förderperiode 2023–2027 stehen rund 76 Mio. € zur Verfügung. Anträge über die zuständigen LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Regionen in Baden-Württemberg durch bürgerschaftliche Beteiligung („Bottom-Up-Ansatz“), Stärkung der regionalen Wirtschaft und interkommunaler Zusammenarbeit sowie Lösung drängender Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschutz und demografischer Wandel.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Ausgaben
- Nicht-investive Ausgaben
- Kleinprojekte bis 20.000 € aus dem Regionalbudget
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort in einem LEADER-Aktionsgebiet Baden-Württemberg
- Einreichung über die zuständige LEADER-Aktionsgruppe
- Vorhaben im Einklang mit dem regionalen Entwicklungskonzept
- Erfüllung der EU- und Landesfördervoraussetzungen (ELER, ELR, LPR, IMF)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe
- Regionalentwicklungskonzept der Aktionsgruppe
- Finanzierungsplan
- Nachweis kommunaler Kofinanzierung
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit regionalem Entwicklungskonzept
- Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft
- Nachhaltigkeitsaspekte (Klimaschutz, Ressourcenschutz)
- Interkommunale Zusammenarbeit
Beschreibung
Das LEADER-Programm des Landes Baden-Württemberg fördert innovative Projekte zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung ländlicher Regionen im Bottom-Up-Ansatz. In der Förderperiode 2023–2027 stehen insgesamt rund 76 Mio. € als Zuschüsse bereit, mit Förderquoten von 40 % bis 80 % für investive und nicht-investive Ausgaben. Gefördert werden Kommunen, Unternehmen (insbesondere Landwirt:innen und KMU), gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen in ausgewiesenen LEADER-Aktionsgebieten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Verankerung des Projekts im regionalen Entwicklungskonzept, der Sitz bzw. Projektstandort im Aktionsgebiet und die Einhaltung der EU- und Landesfördervoraussetzungen (ELER, ELR, LPR, IMF). Kleinprojekte bis 20 000 € können zudem über das Regionalbudget der Aktionsgruppen mit einem Fördersatz von bis zu 80 % unterstützt werden.
Ziel des Programms ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft, die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bürgerbeteiligung vor Ort, um Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschutz und demografischen Wandel lösungsorientiert zu begegnen. Auswahlkriterien sind die Passgenauigkeit zum regionalen Entwicklungskonzept, der Beitrag zur Nachhaltigkeit sowie das Potenzial zur Vernetzung innerhalb der Region. Anträge werden im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe über die jeweils zuständige LEADER-Aktionsgruppe eingereicht; dafür sind ein Antragsformular, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis kommunaler Kofinanzierung sowie eine De-minimis-Erklärung beizufügen. Interessierte Projektträger:innen erhalten Unterstützung bei der Antragstellung und Entwicklung ihrer Ideen durch die Geschäftsstelle der jeweiligen Aktionsgruppe.
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