LEADER-Förderung in Brandenburg
LEADER-Förderung in Brandenburg für modellhafte Projekte und regionale Entwicklungsprozesse im ländlichen Raum. Fortlaufende Antragstellung im Rahmen der EU-Förderperiode 2023–2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel von LEADER ist die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume in Brandenburg durch Förderung von modellhaften Projekten und Prozessen, Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, Schaffung von Zukunftsperspektiven, Ausbau der Daseinsvorsorge sowie des Natur- und Klimaschutzes im Rahmen eines Bottom-up-Ansatzes.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten
- Investitionskosten
- Maschinen und Geräte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Immobilien
- Kauf von Lebendinventar
- Kosten des laufenden Betriebs
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten
- Buchführungskosten und Leasingkosten
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme liegt in der Gebietskulisse ‚ländlicher Raum‘ sowie in der jeweiligen LEADER-Region
- Positives Votum der LAG im Projektauswahlverfahren
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Votum der LAG
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Projektbeschreibung
- Nutzungs- und Betriebskonzept
- Bauanträge und -unterlagen
- Genehmigungen (Bau, Naturschutz)
- Grundbuchauszug
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie
- Innovationsgehalt
- Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Einbindung lokaler Akteur:innen
Beschreibung
Das LEADER-Programm in Brandenburg fördert modellhafte Projekte und regionale Entwicklungsprozesse im ländlichen Raum. Mit einem Bottom-up-Ansatz werden lokale Akteur:innen befähigt, gemeinsam Zukunftsperspektiven zu entwickeln, interkommunale Zusammenarbeit zu stärken sowie Daseinsvorsorge, Natur- und Klimaschutz nachhaltig auszubauen. Im Rahmen der EU-Förderperiode 2023–2027 stehen bis zu 100 Prozent Zuschuss für innovative Vorhaben mit einer maximalen Zuwendung von 200.000 Euro bereit. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate, die Antragstellung ist fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 möglich. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten, Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Gemeinkosten. Die Förderung erfolgt auf Basis der nationalen GAP-Strategiepläne und ist eng mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategien (RES) der 14 LEADER-Regionen in Brandenburg verzahnt.
Gefördert werden Vorhaben, die im Fördergebiet „ländlicher Raum Brandenburg“ und in einer anerkannten LEADER-Region liegen, ein positives Votum der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) erhalten, die RES-Ziele umsetzen und die Gesamtfinanzierung nachweisen. Antragsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen. Nicht förderbar sind Erwerb von Immobilien, Lebendinventar, laufende Betriebskosten, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Ersatzbeschaffungen. Bewertet werden Beitrag zur Regionalstrategie, Innovationsgehalt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie die Einbindung lokaler Akteur:innen. Mit der Online-Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sind Projektbeschreibung, Nutzungs- und Betriebskonzept, Bauanträge, Genehmigungen und Grundbuchauszug einzureichen.