LEADER-Förderung in Rheinland-Pfalz
Europäische Förderung nachhaltiger und innovativer Projekte im ländlichen Raum Rheinland-Pfalz mit Bottom-Up-Ansatz. Bewerbungsfrist bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Räume durch nachhaltige Projekte und Prozesse, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft, interkommunale Zusammenarbeit, Tourismus und Naturschutz. Projekte sollen drängende Herausforderungen wie demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz aufgreifen und modellhaft erproben.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in einer anerkannten LEADER-Region in Rheinland-Pfalz
- Nachhaltiges und innovationsorientiertes Vorhaben im ländlichen Raum
- Kooperation mit der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
- Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen
- Für Kleinprojekte: Projektkosten mind. 1.000 € und max. 20.000 €
Bewertungskriterien
- Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume
- Innovationsgehalt des Projekts
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Kohärenz mit der Regionalen Entwicklungsstrategie (LILE)
- Nachweis über Bottom-Up-Ansatz und lokale Akteursbeteiligung
Beschreibung
Mit der LEADER-Förderung in Rheinland-Pfalz werden modellhafte Projekte im ländlichen Raum unterstützt, die auf nachhaltige und innovative Entwicklung setzen. Als europäisches Förderinstrument im Bottom-Up-Ansatz zielt das Programm darauf ab, die Innovationskraft, Wirtschaftsentwicklung, interkommunale Zusammenarbeit sowie Tourismus und Naturschutz zu stärken. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, sonstige Vereine, Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen in einer der 21 anerkannten LEADER-Regionen. Projekte müssen ihren Standort in einer LAG-Region haben, sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen und lokale Akteursbeteiligung gewährleisten. Vorhaben in den Themenfeldern Regionalförderung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz sind besonders willkommen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 %, wobei Kleinprojekte Kosten zwischen 1.000 € und 20.000 € aufweisen müssen.
Im Fokus stehen klimawandelgerechte Lösungen, Ressourcenschutz und der Umgang mit dem demografischen Wandel. Die Bewertung erfolgt anhand von Kriterien wie Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, Kohärenz mit der Regionalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), interkommunalen Kooperation und Nachweis des Bottom-Up-Ansatzes. Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe (LAG) ist Voraussetzung für die Antragstellung, Unternehmen sind ausgeschlossen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf der EU-Förderperiode am 31. Dezember 2027, wobei spezifische Einreichungsfristen bei den jeweiligen LAGs erfragt werden. Kommunen und private Projektträger:innen erhalten umfassende Beratung durch das regionale Management, das Netzwerke pflegt und bei der Konzeption unterstützt.