Zuschuss

LEADER-Förderung in Sachsen-Anhalt

LEADER ist ein EU-Förderinstrument zur Stärkung der ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden modellhafte Projekte in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz, Tourismus und lokale Wertschöpfung. Anträge sind bis 31.12.2027 möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Infrastruktur Sport Kultur Regionalförderung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen, Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: Je nach Projekt, bis 200.000 €
Förderquote: 80%
Projektstart ab: 01.02.2023

Förderziel

Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen und nachhaltige, integrierte Entwicklungsprozesse vor Ort zu fördern. Dabei stehen die Innovationskraft, die interkommunale Zusammenarbeit und die Stärkung der regionalen Wirtschaft im Mittelpunkt.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen
  • Personalaufwendungen für Projektmanagement
  • Sachkosten (Material, Geräte)
  • Beratungskosten (z. B. Planungsleistungen)
  • Reisekosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich
  • Anschaffung von Immobilien
  • Kosten für reine Gewerbeansiedlung ohne regionalen Mehrwert
  • Projekte außerhalb des Prioritätenrahmens der Lokalstrategie

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort im definierten LAG-Gebiet
  • Ziele und Inhalte entsprechen den Handlungsfeldern der Lokalstrategie
  • Beteiligung oder Priorisierung durch die zuständige Lokale Aktionsgruppe
  • Keine parallele Förderung desselben Vorhabens aus EU-Mitteln
  • Nachweis über erforderliche Eigenmittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Lageplan und Flurkarte
  4. Nachweis über erforderliche Genehmigungen
  5. Priorisierungsschreiben der Lokalen Aktionsgruppe
  6. Nachweis über Eigenmittel
  7. Kostenvoranschläge oder Angebote

Bewertungskriterien

  • Zielkonformität mit den Handlungsfeldern der Strategie
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Regionale Wertschöpfung
  • Gebietsübergreifende Kooperation
  • Eigenmittelanteil

Beschreibung

LEADER-Förderung in Sachsen-Anhalt ist ein EU-Zuschussprogramm zur Stärkung und zukunftsfähigen Entwicklung ländlicher Räume in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Gefördert werden modellhafte Vorhaben aus den Handlungsfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Infrastruktur & Städtebau, Energieeffizienz, Kultur & Medien, Sport sowie Regionalförderung und Unternehmensfinanzierung. Antragsberechtigt sind Kommunen, lokale Aktionsgruppen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie Existenzgründer:innen und Privatpersonen. Ziel ist die Förderung nachhaltiger, integrierter Entwicklungsprozesse vor Ort, die Innovationskraft und die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und die regionale Wirtschaft zu beleben. Modellprojekte in Dorfentwicklung, Tourismus, Mobilität, erneuerbaren Energien, Natur- und Kulturerhalt unterstützen ein lebenswertes Landleben.


Die Förderquote liegt bei 80 %, die Maximalsumme pro Vorhaben bei 200.000 €, Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden, Projektbeginn ab Februar 2023. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Infrastrukturinvestitionen, Personal- und Sachkosten, Beratungsleistungen, Reisekosten sowie Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung ist der Standort im definierten LAG-Gebiet, die Priorisierung durch die zuständige Lokale Aktionsgruppe, die Einhaltung der lokalen Entwicklungsstrategie sowie der Nachweis erforderlicher Eigenmittel. Als Bewerbungsunterlagen werden Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Lageplan, Genehmigungsnachweise, Priorisierungsschreiben der LAG, Eigenmittelnachweis und Kostenvoranschläge benötigt. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie strategische Zielkonformität, Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, regionale Wertschöpfung und gebietsübergreifende Kooperation. Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsangebote der Lokalen Aktionsgruppen begleiten Interessierte beim Förderverfahren.

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