LEADER
EU-Förderinstrument zur Stärkung der ländlichen Entwicklung durch lokale Aktionsgruppen in Deutschland und Österreich. Förderung von Projekten in den Bereichen regionale Entwicklung, Kultur, Infrastruktur, Landwirtschaft und Gemeinschaftsengagement.
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Förderkriterien
Förderziel
LEADER unterstützt die eigenständige Entwicklung ländlicher Regionen Europas durch bottom-up-Prozesse mit lokalen Aktionsgruppen (LAG). Ziel ist die Förderung von Projekten, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und verbessern, kulturelle Infrastrukturen stärken, den sozialen Zusammenhalt fördern und regionale Wirtschaftskreisläufe aufbauen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Infrastrukturmaßnahmen
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in einer ausgewiesenen LEADER-Region
- Projekt muss mit der lokalen Entwicklungsstrategie der LAG übereinstimmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie
- Angebotseinholungen
Bewertungskriterien
- Beitrag zur lokalen Entwicklungsstrategie
- Innovationsgehalt
- Vernetzung lokaler Akteure
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Kulturbezug
Beschreibung
LEADER ist ein EU-Förderinstrument zur Stärkung der ländlichen Entwicklung in Deutschland und Österreich. Im Zentrum stehen lokale Aktionsgruppen (LAG), die gemeinsam mit Interessenverbänden, Vereinen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen Projekte initiieren und umsetzen. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Regionalförderung, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Kultur & Medien, Infrastruktur und Städtebau. Mit Zuschüssen in Höhe von 50 % bis 90 % der förderfähigen Gesamtkosten (z. B. Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, Infrastrukturmaßnahmen und Veranstaltungskosten) sollen Transformationsprozesse vorangetrieben werden, die die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und verbessern. Ziel ist der Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Stärkung kultureller Infrastrukturen und des sozialen Zusammenhalts. Projekte müssen in ausgewiesenen LEADER-Regionen umgesetzt werden und der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LAG entsprechen. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten, Schuldenausgleich oder Immobilienanschaffungen.
Die Projektdauer erstreckt sich über bis zu 36 Monate. Bei der Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Nachweise zur Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie sowie Angebotseinholungen einzureichen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Beitrag zur lokalen Entwicklungsstrategie, Vernetzung lokaler Akteur:innen, Nachhaltigkeitsaspekten und Kulturbezug. Aktuelle Ausschreibungsfristen werden von den LAG vor Ort bekannt gegeben. Eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Antragstellenden und regionalen Fördermittelberater:innen gewährleistet die Passgenauigkeit der Projektvorhaben. LEADER ermöglicht auf diese Weise bottom-up-Prozesse, die eigenverantwortliche Entwicklung ländlicher Regionen fördern und vielfältige Partnerschaften vor Ort knüpfen. Interessierte Kommunen, Vereine, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen sind eingeladen, ihre Projektideen in den etablierten LAG-Strukturen zu verankern.
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