Zuschuss

Lehre mit Matura

Teilrefundierung der Lohnkosten für Lehrbetriebe und Ausbildungseinrichtungen im Burgenland während des Reifeprüfungslehrgangs. Anträge bis 31.01. des Folgejahres möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Teilrefundierung von Lohnkosten an Lehrbetriebe und Ausbildungseinrichtungen für Lehrlinge im Rahmen des Reifeprüfungslehrganges.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Burgenländischer Lehrberechtigter gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz idgF
  • Ausbildungseinrichtung gemäß § 30 Berufsausbildungsgesetz idgF
  • Lehrlinge mit Hauptwohnsitz und/oder Ausbildungsplatz im Burgenland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen um eine Förderung
  2. Kopie des Lehrvertrages mit der Zusatzvereinbarung \"Lehre mit Reifeprüfung\"

Beschreibung

Die Initiative „Lehre mit Matura“ des Landes Burgenland bietet eine teilweisen Refundierung der Lohnkosten für Lehrbetriebe und Ausbildungseinrichtungen während des Besuchs des Reifeprüfungslehrgangs. Sie richtet sich an burgenländische Lehrberechtigte gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz idgF sowie an Ausbildungseinrichtungen gemäß § 30 Berufsausbildungsgesetz idgF, wenn die betreuten Lehrlinge ihren Hauptwohnsitz und/oder Ausbildungsplatz im Burgenland haben. Mit der Förderung wird einerseits die finanzielle Belastung der Betriebe während der schulischen Zusatzqualifikation reduziert, andererseits die duale Ausbildung gestärkt und Anreize für die Verbindung von betrieblicher Praxis und schulischer Reifeprüfungsqualifikation gesetzt.

Gefördert werden die in der Zeit des jeweiligen Lehrgangsjahres tatsächlich angefallenen Lohnkosten als Direktzuschuss. Anträge können fortlaufend bis spätestens 31. Jänner des auf das Lehrjahr folgenden Jahres eingebracht werden. Dem Ansuchen sind das ausgefüllte Förderformular sowie eine Kopie des Lehrvertrags mit der Zusatzvereinbarung „Lehre mit Reifeprüfung“ beizulegen. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt als Förderungsgeber die Bearbeitung nach den bestehenden Richtlinien und gewährleistet eine rasche Abwicklung. Diese Maßnahme unterstützt Ausbildungsbetriebe dabei, junge Fachkräfte auf ihrem Weg zur Berufsreife und schulischen Hochschulzugangsberechtigung optimal zu begleiten und so die Zukunftsfähigkeit der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu fördern.

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