Zuschuss

Lehrlingsinitiativen

Stärkung der dualen Berufsausbildung in Vorarlberg: Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Jugendlichen zur Erhöhung der Qualität der Lehrausbildung und zur Lösung von Problemen. Anträge ab 01.01.2024 unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Die duale Berufsausbildung als chancenreicher und attraktiver Bildungsweg weiter zu stärken und eine nahe am Bedarf der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes orientierte, attraktive Lehrausbildung sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung sowie die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe und Jugendlichen bei auftretenden Problemen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderansuchen mit Kostenkalkulation
  • Positive Bewertung des Förderansuchens und Förderzusage durch Landesregierung (ab 25.000 €) bzw. Regierungsmitglied (unter 25.000 €)
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen laut Förderzusage und Allgemeiner Förderungsrichtlinie (AFRL)
  • Prüfung der Kostenabrechnung und Feststellung der anerkannten Kosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen mit Kostenkalkulation
  2. Konzept

Beschreibung

Lehrlingsinitiativen in Vorarlberg stärken die duale Berufsausbildung als attraktiven Bildungsweg für 15- bis 19-Jährige sowie ausbildende Betriebe. Mit unbefristet möglichen Anträgen ab dem 01.01.2024 werden Ausbildungsbetriebe und Jugendliche bei der Verbesserung der Lehrlingsqualität unterstützt und bei auftretenden Problemen begleitet. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und orientiert sich eng an den Anforderungen von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, den hohen Anteil qualifizierter Lehrlinge im Bundesländervergleich weiter auszubauen und eine praxisnahe, chancenreiche Lehrausbildung sicherzustellen.

Für die Beantragung ist ein schriftliches Förderansuchen mit detaillierter Kostenkalkulation erforderlich. Ergänzend muss ein Konzept eingereicht werden, das die geplanten Maßnahmen der Qualitätssteigerung und Problemlösung darlegt. Nach positiver Bewertung durch die Vorarlberger Landesregierung (ab 25.000 €) oder das zuständige Regierungsmitglied (unter 25.000 €) wird eine Förderzusage erteilt. Bedingung für die Auszahlung ist die Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinie (AFRL) sowie eine abschließende Prüfung der Kostenabrechnung und Feststellung der anerkannten Ausgaben. Betriebe und Jugendliche aus der Region profitieren von einer wirtschaftsorientierten Unterstützung, die den Weg zur erfolgreichen Lehrausbildung ebnet und langfristig den Fachkräftenachwuchs sichert.

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