Lehrwerkstättenförderung - Förderung für die Errichtung und den Betrieb von Lehrwerkstätten
Zuschüsse zu Investitionen und zum Betrieb von Lehrwerkstätten in Kärnten im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Anträge können jederzeit vor Investitionsbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuschüsse zu Investitionen in Lehrwerkstätten, lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen; Zuschüsse zum Betrieb von Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen sowie Zuschüsse bei Entsendung zur zwischenbetrieblichen Lehrausbildung in Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnlichen Einrichtungen im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnliche Einrichtungen
- Betriebskosten für Lehrwerkstätten und lehrwerkstättenähnliche Einrichtungen
- Kosten für Entsendung zur zwischenbetrieblichen Lehrausbildung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildung nach geltendem Berufsbild mit Ausbildungsplan und Mindestaufenthaltszeiten (1. LJ ≥ 4 Monate, 2. LJ ≥ 3 Monate, 3. LJ ≥ 2 Monate)
- Vorhandensein zusätzlicher technischer Einrichtungen
- Lehrabschlussprüfungsergebnisse müssen dem allgemeinen Durchschnitt entsprechen (Bewertungszeitraum 5 Jahre bzw. seit Bestehen)
- Nachweis der Arbeitsmarktrelevanz (Mangelberufe)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschläge
- Betreiberkonzept
- Ausbildungsplan
Bewertungskriterien
- Vollständiger Ausbildungsplan mit Einhaltung der Mindestaufenthaltszeiten
- Vorhandensein zusätzlicher technischer Einrichtungen
- Lehrabschlussprüfungsergebnisse der letzten fünf Jahre
- Arbeitsmarktrelevanz (Mangelberufe)
Beschreibung
In Kärnten profitieren Unternehmen aus den Themenfeldern Arbeit, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales von einer dauerhaften Zuschussförderung für die Errichtung und den Betrieb von Lehrwerkstätten. Die Maßnahme im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes gewährt finanzielle Unterstützung sowohl für Investitionen in Lehrwerkstätten oder lehrwerkstättenähnliche Einrichtungen als auch für deren laufende Betriebskosten. Ebenso werden Ausgaben übernommen, die bei der Entsendung von Auszubildenden zur zwischenbetrieblichen Lehrausbildung anfallen. Anträge können jederzeit vor Beginn der geplanten Investition gestellt werden. Voraussetzung ist die Ausbildung nach gültigem Berufsbild mit einem Ausbildungsplan, der Mindestaufenthaltszeiten von mindestens vier Monaten im 1. Lehrjahr, drei Monaten im 2. Lehrjahr und zwei Monaten im 3. Lehrjahr vorsieht.
Zur Antragseinreichung sind neben Kostenvoranschlägen ein Betreiberkonzept sowie ein detaillierter Ausbildungsplan beizulegen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionen in Werkstattausrüstung, erforderliche technische Erweiterungen und Betriebskosten. Die Bewertung erfolgt anhand eines vollständigen Ausbildungsplans, dem Vorhandensein zusätzlicher technischer Einrichtungen sowie der Lehrabschlussprüfungsergebnisse der letzten fünf Jahre. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arbeitsmarktrelevanz, insbesondere in Mangelberufen. Nach erfolgreichem Abschluss der investiven Maßnahmen und positiver Prüfung durch die zuständigen Stellen wird die Förderung rückwirkend ausgezahlt. Unternehmen, die Lehrwerkstätten errichten oder Auszubildende entsenden möchten, finden detaillierte Informationen bei der Abteilung 11 des Amtes der Kärntner Landesregierung.
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