Leistungs- und Förderungsstipendien
Studierende mit überdurchschnittlichem Studienerfolg erhalten an Universitäten und Fachhochschulen Stipendien zur Anerkennung ihrer Leistungen und zur Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten. Die Höhe reicht pro Studienjahr von 750 € bis 3.600 €. Laufzeit unbefristet, Fristen und Details an den jeweiligen Bildungseinrichtungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg zur Anerkennung der Studienleistung und zur Unterstützung bei der Anfertigung aufwendiger wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Überdurchschnittlicher Studienerfolg
- Voraussetzungen für Studienbeihilfe müssen erfüllt sein (soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- siehe Bildungseinrichtung
Beschreibung
Das Leistungs- und Förderungsstipendium zeichnet herausragende Studienleistungen bundesweit an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen aus. Es würdigt Studierende mit überdurchschnittlichem Erfolg und unterstützt die Realisierung anspruchsvoller wissenschaftlicher oder künstlerischer Abschlussarbeiten sowie Projektarbeiten. Die Zuwendung erfolgt als bloßer Zuschuss, wobei die Höhe je nach Förderkategorie zwischen 750 € und 3.600 € pro Studienjahr variiert. Das Programm richtet sich an ordentliche Studierende, die alle Voraussetzungen für die Studienbeihilfe erfüllen, wobei soziale Bedürftigkeit nicht geprüft wird. Durch die Anerkennung wissenschaftlicher Exzellenz und die finanzielle Entlastung sollen qualitative und kapazitätsorientierte Ziele des Studienförderungsgesetzes realisiert und die Anzahl der Abschlüsse im Sinne der Bologna-Reform gesteigert werden.
Die unbefristet verfügbare Förderung wird jährlich neu bewertet und kann für eine Projektdauer von bis zu zwölf Monaten beantragt werden. Antragsteller:innen reichen die geforderten Unterlagen direkt bei ihrer Heimatinstitution ein; Fristen und Detailkriterien legen die jeweiligen Fakultäten fest. Ein zentrales Budgetvolumen von 12,8 Mio. € garantiert eine flächendeckende Förderung österreichweit. Die Gewährung erfolgt mittels Bescheid durch die Bildungs- und Wissenschaftsbehörde, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Teilnehmer:innen profitieren nicht nur von einer finanziellen Entlastung, sondern auch von einer offiziellen Würdigung ihrer Studienleistung, die in Lebenslauf und akademischem Umfeld nachhaltige Impulse setzt.
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