Leistungs- und Spitzensport
Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Kärnten für Sportvereine und Sportverbände, Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Leistungs- und Spitzensportes bzw. besonderer Spitzensportleistungen in Kärnten (z. B. Teilnahme an und Vorbereitung für Olympia, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften, Teilnahme an sonstigen überregionalen Meisterschaften).
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes und der Kärntner Sportrichtlinien
- Vorlage von Förderungsantrag und Förderungszusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen des Sportvereines
- Ansuchen des Sportverbandes
- Ansuchen der Kärntner Gemeinden
Beschreibung
Im Bundesland Kärnten bietet die Landesregierung Vereinen und Verbänden im Sportbereich eine kontinuierliche finanzielle Förderung als Zuschuss an. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des Leistungs- und Spitzensports – von der gezielten Vorbereitung auf Olympische Spiele bis zu Teilnahmen an Europa- und Weltmeisterschaften sowie sonstigen überregionalen Wettbewerben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände oder öffentliche Einrichtungen aus Kärnten, die sich innerhalb der Vorgaben des Sportgesetzes und der Kärntner Sportrichtlinien bewegen. Einreichungen können jederzeit erfolgen, denn es besteht keine Fristbindung. Entsprechende Ansuchen sind über die offiziellen Formulare des Sportlands Kärnten einzureichen, wahlweise als Sportverein, Sportverband oder Gemeinde, und benötigen eine positive Förderzusage der Fachabteilung Bildung und Sport (Abteilung 6) des Amtes der Kärntner Landesregierung.
Die Fördervoraussetzungen umfassen neben der strikten Einhaltung gesetzlicher Richtlinien eine detaillierte Darstellung geplanter Trainings- und Wettkampfmaßnahmen sowie einen Nachweis besonderer Leistungsziele. Als verbindliche Unterlagen gelten das formale Ansuchen, der Nachweis über die Förderzusage und ein Haushaltsplan, der die beantragte Fördersumme rechtfertigt. Besucher:innen und Aktive profitieren von klar strukturierten Richtlinien, die Transparenz und Gleichbehandlung garantieren. Ansprechpartner:innen in der Abteilung 6 stehen beratend zur Seite und begleiten Interessierte durch das Verfahren, um die bestmögliche Unterstützung für Kärntner Sportprojekte sicherzustellen. So wird Spitzensport auf Landesebene gezielt gefördert und weiterentwickelt.
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