Zuschuss

Leistungssteigerung im Handwerk

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit Thüringer Handwerksorganisationen: Zuschüsse für Einzelprojekte und Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend in Thüringen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Förderquote: 70% - 90%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Der Freistaat Thüringen unterstützt Handwerksorganisationen bei Einzelprojekten und Landesleistungswettbewerben der Handwerksjugend zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, Innovationsförderung, Digitalisierung und Kooperation im Thüringer Handwerk.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Projektbezogene Sachkosten
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
  • Mieten für Werkstätten und Veranstaltungsräume
  • Materialausgaben
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für bereits anderweitig geförderte Personen
  • Ausgaben für Bundeswettbewerbe
  • Projektbeginn vor Bewilligung
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Mindestteilnehmendenzahl von 5 Personen je Gewerk bei Wettbewerben
  • Inhaltliche Ausrichtung an Transfer neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit
  • Unterstützung der Zusammenarbeit von Betrieben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie
  2. Antragsformular Einzelprojekte
  3. Antragsformular Landesleistungswettbewerbe
  4. Abrufantrag
  5. Anlage Personalausgaben Einzelprojekte
  6. Anlage Sachausgaben Einzelprojekte
  7. Anlage Personalausgaben Landesleistungswettbewerbe
  8. Anlage Sachausgaben Landesleistungswettbewerbe
  9. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte
  • Kooperationscharakter des Projekts
  • Digitalisierungsaspekt
  • Relevanz für Leistungssteigerung

Beschreibung

Das Förderangebot richtet sich an Thüringer Handwerksorganisationen wie Interessenverbände oder sonstige Vereine, die Maßnahmen zur nachhaltigen Leistungssteigerung planen. Es unterstützt innovative Einzelprojekte und praktische Landesleistungswettbewerbe der Handwerksjugend, um Technologietransfer, Energie- und Klimaschutz, Kooperationen sowie Digitalisierung im Handwerk zu fördern. Dabei stehen Wettbewerbe mit einer Mindestteilnehmendenzahl von fünf Personen je Gewerk (Ausnahmen möglich) im Mittelpunkt. Als Projektlaufzeit sind in der Regel zwölf Monate vorgesehen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gesamtfinanzierung sowie die inhaltliche Ausrichtung an Transfer neuer Technologien, Innovationen und Nachhaltigkeit. Vor Projektbeginn ist eine formale Zustimmung erforderlich, weshalb die Antragstellung spätestens sechs Wochen vorher eingereicht werden muss.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 70 % bis 90 %, wobei Landesleistungswettbewerbe mit bis zu 90 % und Einzelprojekte bei überragendem Landesinteresse ebenfalls bis zu 90 % gefördert werden. Zuwendungsempfangende können Ausgaben für Personal, projektbezogene Sachkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Mieten, Material, Druckerzeugnisse, Porto, Verpflegung, musikalische Umrahmung, Siegprämien sowie Fahr- und Übernachtungskosten einreichen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Bundeswettbewerbe, rückwirkend entstandene Kosten oder bereits anderweitig gefördertes Personal. Ein begleitendes Gremium berücksichtigt zudem den Kooperationscharakter zwischen Betrieben und Digitalsierungsaspekte als zentrale Bausteine für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekten, Kooperationscharakter, Digitalisierungsgrad und Relevanz für die Leistungssteigerung. Erforderliche Unterlagen umfassen Richtlinie, Antrags- und Abrufformulare (für Einzelprojekte und Landesleistungswettbewerbe) sowie den Verwendungsnachweis.

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