Lernen in Langenhorn
Lokale Förderlinie der Joachim Herz Stiftung für Projekte zu Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Stadtteil Hamburg-Langenhorn. Projektförderung bis zu 5.000 € möglich, laufende Antragsstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der lokalen Förderlinie „Lernen in Langenhorn“ unterstützt die Joachim Herz Stiftung Projekte im Kontext Nachhaltigkeit sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung im Stadtteil Hamburg-Langenhorn. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche aktiv in Nachhaltigkeitsprozesse einzubinden und sie zu eigenständigen Ideen- und Lösungsansätzen anzuregen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Sachkosten
- Materialkosten
- Personalaufwendungen im Projektkontext
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausstattung im Bereich Haustechnik (z. B. Photovoltaikanlagen)
- Bauvorhaben
- Erstausstattung von Räumlichkeiten (z. B. Mobiliar)
- Stipendien für Einzelpersonen
- Projekte mit (partei-)politischer oder künstlerischer Zwecksetzung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstart im laufenden oder folgenden Kalenderjahr
- Sitz in Deutschland
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder äquivalent)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Maximal dreiseitige Projektskizze
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Eigeninitiative der Projektbeteiligten
- Qualität von Inhalt und Planung
- Klare inhaltliche und finanzielle Planung
- Seriosität und Erfahrung des Antragstellers
- Effizienter Einsatz der Mittel
- Kreativität
Beschreibung
Die lokale Förderlinie „Lernen in Langenhorn“ der Joachim Herz Stiftung richtet sich gezielt an Projekte im Stadtteil Hamburg-Langenhorn, die Kinder und Jugendliche aktiv in Nachhaltigkeitsprozesse einbinden und altersgerechte Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen können für Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, Bildung sowie Aus- und Weiterbildung einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 € beantragen. Innerhalb der maximal dreijährigen Projektdauer werden gezielt Sach- und Materialkosten sowie Personalaufwendungen gefördert, um innovative Ansätze zur Mitgestaltung vor Ort zu unterstützen und Eigeninitiative zu belohnen. Die Auswahl erfolgt anhand klarer inhaltlicher und finanzieller Planungen, der Qualität der Projektkonzeption und des effizienten Einsatzes der Mittel.
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel staatliche Schulen, sowie gemeinnützige Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung ist ein Projektstart im laufenden oder folgenden Kalenderjahr und der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Antragstellende legen ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine Projektskizze (maximal drei Seiten) sowie einen detaillierten Finanzierungsplan vor. Die kontinuierliche Antragsstellung ermöglicht eine flexible Projektplanung ohne feste Fristen. Kreativität und Seriosität der Antragstellenden fließen in die Vergabeentscheidung ebenso ein wie die nachgewiesene Erfahrung im Bildungs- und Umweltbereich. Durch den unkomplizierten und standardisierten Bewerbungsprozess bietet „Lernen in Langenhorn“ eine attraktive Möglichkeit, lokale Nachhaltigkeitsinitiativen nachhaltig zu stärken und junge Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln zu motivieren.
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