LEZ Berlin – Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (Stiftung Nord-Süd-Brücken)
Das Land Berlin fördert entwicklungspolitische Informations-, Kampagnen- und Bildungsarbeit in Berlin mit jährlich rund 1.700.000 € über die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ), verwaltet durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken; Anträge für Hauptförderung bis 30.06. und 30.11., Kleinförderung (bis 4.000 €) fünfmal jährlich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung von Projekten entwicklungspolitischer Informations-, Kampagnen- und Bildungsarbeit in Berlin, die globale Gerechtigkeit und die Agenda 2030 (SDGs) als Referenzrahmen umsetzen; gefördert werden Inlands- und Auslandsprojekte (mit Städte- oder Schulpartnerschaften) zur Sensibilisierung für globale Herausforderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektpersonal
- Sachkosten
- Reise- und Übernachtungskosten
- Honorare
- Verwaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Organisationsinterne Veranstaltungen
- Spendenwerbung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entwicklungspolitischer Bezug
- Ausreichender Berlin-Bezug
- Keine gewerblichen Ziele
- Nicht ausschließlich vereinsinterner Charakter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantragsformular
- Projektbeschreibung
- Ausgaben- und Einnahmenplan
- Erklärung LGV
- Kindesschutz-Richtlinie (bei Kindern)
- Transparenzdatenbank-Aktuelldruck
- Erhebungsbogen Landesgleichstellungsgesetz
- Satzung
- Registerauszug
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Entwicklungspolitischer Bezug
- Berlin-Bezug
- Qualität der Projektbeschreibung
- Definierte Erfolgsindikatoren
- Eigenmittelanteil
Beschreibung
Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) des Landes Berlin unterstützt seit 2004 entwicklungspolitische Bildungs-, Informations- und Kampagnenarbeit in Berlin mit jährlichen Mitteln von rund 1.700.000 €. Gefördert werden in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Verbände, NPOs, kirchliche Institutionen und Bildungseinrichtungen, die globale Gerechtigkeit unter Bezug auf die Agenda 2030 umsetzen. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € pro Projekt bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 10 %, die anteilig durch Drittmittel ersetzt werden kann. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Projektpersonal, Sach- und Verwaltungskosten, Reise- und Übernachtungspauschalen sowie Honorare nach bundeseinheitlichen Honorarstaffeln. Nicht förderfähig sind vereinsinterne Veranstaltungen und Maßnahmen der Spendenwerbung. Für Projekte mit Kindern und Jugendlichen muss eine verbindlich verabschiedete Kindesschutz-Richtlinie vorliegen. Die Bewertung erfolgt nach entwicklungspolitischem und Berlin-Bezug, Qualität der Projektkonzeption sowie definierten Erfolgsindikatoren.
Anträge für die Hauptförderung können zweimal jährlich zum 30. 06. und 30. 11. eingereicht werden; der Projektstart ist ab Januar 2027 möglich. Kleinförderungen bis zu 4.000 € sind fünfmal jährlich (20. 02., 20. 04., 20. 06., 20. 08. und 20. 10.) antragsberechtigt, solange Mittel verfügbar sind. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Antragstellung erfolgt mit Projektantragsformular, detaillierter Projektbeschreibung, Ausgaben- und Einnahmenplan, Erklärung zur Landesgleichstellung, Transparenzdatenbank-Eintrag und bei Bedarf Kindesschutz-Richtlinie. Nach positiver Entscheidung der LEZ und des Expert*innen-Gremiums wird ein Zuwendungsbescheid erteilt; die Auszahlung erfolgt zweckgebunden nach schriftlicher Mittelanforderung. Ein fachlich fundierter Verwendungsnachweis mit Sachbericht, Soll-Ist-Vergleich und Belegliste schließt den Förderprozess ab.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.