Liquiditätshilfen BERLIN
Darlehen für KMU in Berlin zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, z. B. bei Forderungsausfällen oder Umsatzeinbrüchen. Bis zu 1 Mio. € Darlehenshöhe (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. €), Laufzeit bis zu 5 Jahre, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Sicherstellung der Liquidität etablierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Berlin bei Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder Auftragsvorfinanzierungen. Damit können zahlungswirksame Aufwendungen im Rahmen von Umstrukturierungs- und Marktanpassungsmaßnahmen finanziert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Liquiditätsbedarf (z. B. Lieferantenverbindlichkeiten)
- Personalaufwendungen
- Miete
- Zahlungswirksame Aufwendungen für Umstrukturierung und Marktanpassung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionsausgaben (z. B. Anschaffung von Maschinen/Anlagevermögen)
- Rückzahlung von Hausbankkrediten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Berlin
- KMU gemäß EU-Definition mit abgeschlossener Existenzgründungsphase
- Keine Inanspruchnahme anderer Liquiditätshilfsprogramme von Bund oder Land
- Keine Verwendung zur Rückzahlung von Hausbankkrediten
- Tragfähiges Sanierungskonzept muss vorgelegt werden
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Sanierungskonzept
- Checkliste
- KMU-Selbsterklärung
- Subventionserklärung
- Unternehmensunterlagen
Bewertungskriterien
- Tragfähigkeit des Sanierungskonzepts
- Arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte
- Mitfinanzierung durch Dritte
Beschreibung
Die Liquiditätshilfen BERLIN bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin eine attraktive Darlehenslösung zur Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe. Gefördert werden zahlungswirksame Aufwendungen, die im Rahmen von Umstrukturierungs- und Marktanpassungsmaßnahmen entstehen – etwa Lieferantenverbindlichkeiten, Personal- oder Mietkosten. Der maximale Darlehensbetrag liegt bei 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €, bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Eine tilgungsfreie Anlaufphase von bis zu zwei Jahren ist in der Regel möglich. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins und wird durch einen geringen Aufschlag der Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt.
Förderberechtigt sind etablierte KMU gemäß EU-Definition, deren dreijährige Existenzgründungsphase abgeschlossen ist. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein tragfähiges Sanierungskonzept, das eine nachhaltige Rentabilität nachweist, sowie eine wesentliche Mitfinanzierung durch weitere Geldgeber (zum Beispiel Hausbank oder Gesellschafter). Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Liquiditätshilfsprogramme des Bundes oder Landes ist ausgeschlossen, und die Mittel dürfen nicht zur Rückführung bestehender Hausbankkredite genutzt werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Die Investitionsbank Berlin empfiehlt eine frühzeitige Antragstellung, um den Liquiditätsbedarf möglichst nahtlos zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu stärken.
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