Zuschuss

Literatur: Übersetzungsförderung

Förderung literarischer Übersetzungen in Wien durch Übersetzungsprämien, Arbeits- und Reisestipendien sowie Übersetzungskostenzuschüsse. Anträge laufend, für Prämien bis 31. Juli möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Übersetzungsmaßnahmen literarischer Werke, um Projekte ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nicht vollständig durchführen zu können.

Förderfähige Ausgaben

  • Übersetzungskosten
  • Reisekosten
  • Stipendienaufwendungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens gemäß § 4 Kunstförderungsgesetz
  • Nachweis der finanziellen Sicherung und, sofern wirtschaftlich zumutbar, Eigenleistung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular
  2. Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
  3. Projektbeschreibung mit Angaben zum Vorhaben
  4. Nachweis über bereits beantragte oder zugesagte Fördermittel

Bewertungskriterien

  • Vorlage gemäß Kunstförderungsgesetz § 4
  • Wirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens
  • Eigenleistung des Antragstellers

Beschreibung

Das Programm Literatur: Übersetzungsförderung in Wien unterstützt literarische Übersetzungsprojekte durch verschiedene Förderinstrumente wie Übersetzungsprämien, Arbeits- und Reisestipendien sowie Übersetzungskostenzuschüsse. Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Österreich können laufend Anträge einreichen, wobei Übersetzungsprämien bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres beantragt werden müssen. Ziel ist es, die Umsetzung literarischer Übersetzungen ins Deutsche zu ermöglichen, insbesondere wenn ohne finanzielle Förderung Projekte gar nicht oder nur unvollständig realisierbar wären. Förderberechtigt sind Literaturübersetzer:innen, Autor:innen und Verlage, die mit ihrer Arbeit zur Bereicherung des deutschsprachigen Kulturraums beitragen möchten.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben österreichischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Wohnsitz in Österreich die Einbringung eines Antrags gemäß § 4 des Kunstförderungsgesetzes. Ferner sind wirtschaftliche Notwendigkeit und Eigenleistung nachzuweisen, wobei bei unzumutbarer Eigenleistung eine Ausnahme möglich ist. Gefördert werden Übersetzungskosten, Reisekosten und Stipendienaufwendungen. Die Auswahl erfolgt nach Vorlage des Antrags, der Projektbeschreibung sowie dem Nachweis bereits beantragter oder zugesagter Mittel. Bewertet werden insbesondere die künstlerische Qualität und die finanzielle Absicherung des Vorhabens. Zur Antragstellung sind das allgemeine Antragsformular, das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers sowie eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Nachweis über vorhandene Fördermittel beizulegen. Dieses Förderinstrument legt den Grundstein für eine nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Literaturübersetzungen in der österreichischen Kulturlandschaft.

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