Zuschuss

Literatur: Vereine und Veranstaltungen

Förderungen für literarische Vereine, Veranstaltungen und Projekte in Wien. Anträge laufend möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von literarischen Vereinen, Veranstaltungen und Projekten zur Stärkung der Literatur im öffentlichen Raum.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Eigenleistung entsprechend wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  • Ansuchen beim zuständigen Bundesministerium
  • Vorhaben darf ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze durchgeführt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Allgemeines Antragsformular

Beschreibung

Die Fördermöglichkeit „Literatur: Vereine und Veranstaltungen“ richtet sich an literarische Vereine, Veranstalter:innen sowie kulturelle Initiativen, die Lesungen, Festivals, Publikationen oder andere literarische Projekte im öffentlichen Raum in Wien durchführen. Als direkte Zuschüsse stehen Mittel zur Verfügung, um Vorhaben zu realisieren, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur unvollständig umsetzbar wären. Die Beantragung erfolgt laufend beim zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Sektion Kunst und Kultur. Förderberechtigt sind neben Vereinen und gemeinnützigen Organisationen auch Privatpersonen und Unternehmen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigen Wohnsitz in Österreich. Eine anteilige Eigenleistung wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erwartet, sofern diese zumutbar ist. Der Haushalt sieht ein budgetiertes Volumen von rund 7,55 Mio. Euro vor, was die nachhaltige Verankerung literarischer Aktivitäten unterstützt und stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende schafft.

Interessierte Projektträger:innen reichen das allgemeine Antragsformular ein, das auf der Transparenzdatenbank zur Verfügung steht. Alle Voraussetzungen gemäß Kunstförderungsgesetz 1988 sind zu beachten: Neben dem Nachweis des Förderbedarfs dürfen keine parallelen Förderzusagen anderer Bundesorgane unberücksichtigt bleiben. Durch die kontinuierliche Einreichmöglichkeit entfällt eine feste Frist, sodass Projekte flexibel geplant und rechtzeitig vor Projektbeginn beantragt werden können. Ziel der Förderung ist es, das literarische Angebot im öffentlichen Raum zu stärken, neue Zielgruppen zu erschließen und die Sichtbarkeit zeitgenössischer Literatur in Wien zu erhöhen. Dieser Zuschuss leistet einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur Belebung literarischer Begegnungsstätten in der Stadt.

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