Literatureinrichtungen und -projekte
Förderung von Literatureinrichtungen und -projekten in Nordrhein-Westfalen: institutionelle Zuschüsse und Projektförderung für Literaturbüros, Literaturhäuser, Festivals, Lese- und Schreibförderung sowie den Ankauf wertvoller Sammelobjekte. Projektanträge bis zum 30.11. des Vorjahres, Anträge zur institutionellen Förderung bis zum 31.10. des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Institutionelle Förderung bestehender Literaturbüros und Literaturhäuser sowie Projektförderung für Festivals, Literaturveranstaltungen, Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bereits bestehende institutionelle Förderung für institutionelle Anträge
- Keine besonderen Voraussetzungen für Projektförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Einzelfallentscheidung durch Jury gemäß Landeshaushaltsordnung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Literatureinrichtungen und -projekte“ des Landes Nordrhein-Westfalen stärkt nachhaltig die literarische Infrastruktur in der Region. Es umfasst sowohl institutionelle Zuschüsse für bereits etablierte Literaturbüros und Literaturhäuser als auch projektorientierte Förderungen für Festivals, Lesereihen und Schreibinitiativen. Darüber hinaus können in Einzelfällen besondere Anschaffungen wertvoller literarischer Sammelobjekte bezuschusst werden. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung und in einer Einzelfallentscheidung durch eine unabhängige Jury, die über die Höhe der Zuwendung bestimmt. Für institutionelle Anträge ist eine bereits bestehende Förderung Voraussetzung, während Projektanträge ohne zusätzliche Auflagen gestellt werden können.
Förderberechtigt sind Literaturbüros und Literaturhäuser, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige öffentliche Träger:innen sowie gemeinnützige und private Organisationen und Vereine. Projektanträge können jeweils bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden, institutionelle Förderanträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kultur.web im Fördernehmercockpit; das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular wird zusätzlich postalisch bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Das Programm richtet sich an alle Initiativen, die das literarische Leben in Nordrhein-Westfalen bereichern und ausbauen möchten, und liefert wichtige Impulse für kulturelle Vielfalt und Leseförderung über das ganze Land hinweg.
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