LOEWE-Förderlinie 3
Förderung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen; technologie- und branchenoffen; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der LOEWE-Förderlinie 3 ist die Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Hessen durch Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Dabei stehen marktfähige, anwendungsnahe Ergebnisse und intensive Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft im Fokus.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben in Unternehmen
- Personalausgaben in Hochschulen
- Sachausgaben (Miete, Leasing, Leistungen Dritter, Abschreibungen, Verbrauchsmaterial, Betriebsmittel)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Kalkulatorische Kosten
- Vorlaufkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Kooperationsverbund mit mindestens einem Unternehmen und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Ausführlicher Antrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Kooperationsvertrag
- KMU-Erklärung
Bewertungskriterien
- Innovationscharakter
- Technologisches Risiko
- Markt- und Kundennähe
- Anwendungsnähe
Beschreibung
Die LOEWE-Förderlinie 3 stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Hessens durch gezielte Unterstützung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Technologie- und branchenoffen, fördert sie Verbundprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung mit marktfähigen, anwendungsnahen Zielsetzungen. Die Laufzeit der Projekte beträgt zwölf bis 36 Monate, wobei Förderquoten von 50 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Im Mittelpunkt stehen eine intensive Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft, ein hoher Innovationscharakter sowie erkennbare Markt- und Kundennähe. Antragsunterlagen wie Projektskizze, ausführlicher Finanzierungsplan, Kooperationsvertrag und KMU-Erklärung können jederzeit eingereicht werden; regelmäßige Einreichfristen strukturieren die Auswahlprozesse.
Die Förderung richtet sich an unabhängige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Ingenieur- und Planungsbüros, hessische Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Gesamtfördersumme beläuft sich auf 100.000 € bis 500.000 €, und es werden Personalausgaben ebenso gefördert wie Sachmittel für Miete, Leasing, Leistungen Dritter, Abschreibungen und Betriebsmittel. Ausgeschlossen bleiben Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten. Mit ihrem fortlaufenden Antragsverfahren ermöglicht die LOEWE-Förderlinie 3 schnelle Projektvorbereitungen und passgenaue Innovationsschritte, um Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zügig in den Markt einzubringen und damit Wertschöpfungspotenziale im Land Hessen nachhaltig zu heben.
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