Zuschuss

Lottomittelförderungen in Brandenburg

Fortlaufende Förderung aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg für mildtätige soziale, sportliche und im öffentlichen Interesse liegende Projekte, mit Schwerpunkt Brand- und Katastrophenschutz sowie kommunale und Kinder-/Jugendkriminalprävention. Anträge jederzeit möglich.

Katastrophenschutz Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe zur Unterstützung mildtätiger sozialer, sportlicher und sonstiger im öffentlichen Interesse liegender Zwecke in Brandenburg, insbesondere für Mitgliedergewinnung und Projekte im Brand- und Katastrophenschutz, Maßnahmen der kommunalen Kriminalprävention sowie Kinder- und Jugendkriminalprävention.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen
  • Drei Kostenangebote für jede zu fördernde Maßnahme
  • Eigenanteil Kommune: 20 %
  • Eigenanteil Verein: mindestens 10 %
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Satzung und Freistellungsbescheinigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Drei Kostenangebote für jede Maßnahme
  2. Vereinsregisterauszug
  3. Satzung des Vereins
  4. Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt

Beschreibung

Die Lottomittelförderung in Brandenburg ermöglicht gemeinnützigen Vereinen und Kommunen eine kontinuierliche Unterstützung für mildtätige, soziale, sportliche sowie im öffentlichen Interesse liegende Vorhaben. Träger:innen von Projekten im Brand- und Katastrophenschutz sowie in der kommunalen und Kinder-/Jugendkriminalprävention profitieren von einer Förderquote von 80 % bis 90 %. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme beim Antragseinreichungszeitpunkt noch nicht begonnen wurde und für jede Position drei unverbindliche Kostenangebote vorliegen. Kommunen bringen einen Eigenanteil von 20 % ein, Vereine mindestens 10 % ihrer Gesamtkosten. Darüber hinaus sind für Vereinsanträge ein aktueller Vereinsregisterauszug, die Satzung sowie eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts beizufügen. Fortlaufende Antragsstellung schafft maximale Planungssicherheit, da die Mittel jederzeit beantragt werden können und keine feste Frist die Einreichung beschränkt.

Mit Mitteln der Lottokonzessionsabgabe fördert das Ministerium des Innern und für Kommunales gezielt Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung in Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen sowie Aktionen zur Stärkung von Sicherheitspartner:innen in Stadt und Land. Projekte zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität tragen nicht nur zur öffentlichen Sicherheit bei, sondern fördern auch das gesellschaftliche Miteinander und die Entwicklung junger Menschen. Antragstellende Organisationen erhalten eine transparente Förderstruktur und können sich frühzeitig auf die allgemein gültigen Nebenbestimmungen für Zuwendungen vorbereiten. Diese Rahmenbedingungen gewährleisten die sparsame und zweckgebundene Verwendung der Mittel und eröffnen vielfältige Chancen, das Engagement vor Ort mit nachhaltiger Wirkung umzusetzen.

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