Marketingzuwendung an Tourismusverbände
Zuwendung von Landesmitteln an Tiroler Tourismusverbände zur Erfüllung gesetzlich definierter Marketingaufgaben. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Tourismusverbände werden durch die Zuwendung von Landesmitteln in die Lage versetzt, ihre gesetzlich definierten Marketingaufgaben umfassend zu erfüllen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tourismusverband mit Budgeterfordernissen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Marketingzuwendung an Tourismusverbände in Tirol unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, ihre gesetzlich festgelegten Marketingaufgaben wirkungsvoll umzusetzen. Durch die Vergabe von Landesmitteln wird eine nachhaltige Stärkung der regionalen Förderungs- und Unternehmensfinanzierung im Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung erreicht. Förderfähig sind Tiroler Tourismusverbände mit entsprechendem Budgetbedarf, die auf Basis der Allgemeinen Förderrichtlinie des Landes Tirol kontinuierlich Zuschüsse für Werbemaßnahmen und strategische Öffentlichkeitsarbeit beantragen können. Diese Direktförderung wird in Form eines einmaligen oder laufenden Beitrags gewährt und ist ohne festes Fristende vorgesehen – Anträge lassen sich jederzeit einreichen.
Die Antragstellung setzt die Einreichung einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Finanzierungsplans voraus. Nach positiver Förderentscheidung dienen die bewilligten Mittel primär der Umsetzung von Marketingkampagnen, digitalen Plattformauftritten und Kooperationsprojekten zur Stärkung der Destinationen. Ein abschließender Verwendungsnachweis in Form eines Endberichts und der zugehörigen Rechnungsbelege ist Teil der Förderrichtlinie und gewährleistet die Transparenz der Mittelverwendung. Diese Zuwendung richtet sich gezielt an alle Tiroler Tourismusorganisationen, die ihre Marktpräsenz erhöhen und ihre Angebote nachhaltig weiterentwickeln möchten.
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