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Markets & Networking
EU-Förderaufruf zur Stärkung und Vernetzung europäischer audiovisueller Märkte und Akteure. Call öffnet am 30.09.2025, Einreichung bis 20.01.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist die Förderung und Vernetzung europäischer Film- und Audiovisueller Märkte sowie die Unterstützung von Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur besseren internationalen Vermarktung und Förderung europäischer Werke.
Förderfähige Ausgaben
- Organisation von Veranstaltungen
- Netzwerk- und Kooperationsaktivitäten
- Unterstützung Dritter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigung für alle EU-Mitgliedstaaten
- Einhaltung der Vorgaben im Call-Dokument
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag (Antragsformular)
- Budgetplan
- Anlagen gemäß Call-Dokument
Bewertungskriterien
- Innovationsaspekt
- Systemische Wirkung
- Nachhaltigkeit
- Europäische Zusammenarbeit
Beschreibung
Der EU-Förderaufruf „Markets & Networking“ richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, die Innovationskraft und internationale Sichtbarkeit europäischer Film- und Audiovisueller Märkte zu stärken sowie Fachleute und Werke entlang der gesamten Wertschöpfungskette miteinander zu vernetzen. Ab dem 30. September 2025 können Betreiber:innen und Organisator:innen von Film- und Audiovisuellen Märkten beziehungsweise Netzwerken Anträge einreichen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zur Unterstützung von Veranstaltungen, Netzwerk- und Kooperationsaktivitäten sowie der finanziellen Förderung Dritter. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur besseren Vermarktung europäischer Produktionen, fördert nachhaltige Strukturen und setzt auf innovative Technologien wie VR, XR und KI, um die Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten zu erhöhen.
Zur Antragstellung sind ein ausgefüllter Projektantrag, ein detaillierter Budgetplan und alle weiteren Anlagen gemäß Call-Dokument einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am 20. Januar 2026 um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit), der Projektstart ist frühestens ab dem 1. Oktober 2026 möglich. Bewertet werden Innovationsaspekte, systemische Wirkung, Nachhaltigkeit und europäische Zusammenarbeit. Eine positive Begutachtung führt zur Unterzeichnung der Fördervereinbarung voraussichtlich im Oktober 2026. Dieses Programm bietet eine einmalige Gelegenheit, grenzüberschreitende Kooperationen zu initiieren, europäische Inhalte einem internationalen Publikum näherzubringen und die gesamte Audiovisuelle Branche in Europa zukunftsfähig zu gestalten.
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