Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Zinsgünstiges Darlehen für die Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in Sachsen mit Laufzeit bis zu 8 Jahren und Finanzierungsvolumen von 30.000 € bis 500.000 €. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe im Freistaat Sachsen bei der Markteinführung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil, ausgenommen Geschäftsführung und Assistenz)
- Fremdleistungen
- Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Entwicklungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- KMU-Status
- Innovationscharakter der Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren
- Vorliegen eines funktionsfähigen Prototyps
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular im Förderportal
- KMU-Bewertung
- De-minimis-Erklärung
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Unterschriftenblatt/Bankvollmacht
- Kontovollmacht
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Nachhaltigkeit der Finanzierung
Beschreibung
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Angehörigen der freien Berufe in Sachsen eine zinsgünstige Finanzierung zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bestritten werden, wobei Darlehensbeträge zwischen 30.000 € und 500.000 € möglich sind. Förderfähig sind unter anderem Materialkosten, Personalausgaben (ohne Geschäftsführung und Assistenz), Fremdleistungen, Investitionen in Maschinen und Geräte sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Ziel ist es, den Innovationsgrad sächsischer Unternehmen zu stärken, ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
Für eine Bewilligung sind ein funktionsfähiger Prototyp zum Antragszeitpunkt sowie der Sitz oder die Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Voraussetzung. Die SAB gewichtet insbesondere den Innovationsgehalt des Vorhabens, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Finanzierung. Interessierte Antragsteller:innen reichen die Unterlagen – darunter Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweis der Eigenmittel, De-minimis-Erklärung und KMU-Bewertung – jederzeit über das SAB-Förderportal oder über die Hausbank ein. Durch die kontinuierliche Vergabepraxis entsteht Planungssicherheit, während die neutral bewerteten Kriterien Transparenz gewährleisten und einen kooperativen Ablauf mit regionalen Banken ermöglichen.
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