Zuschuss

Maßnahmen der medizinischen Prävention und Rehabilitation

Förderung von Maßnahmen und Projekten zur medizinischen Prävention und Rehabilitation von Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken bzw. zur Reduktion von Folgeschäden. Anträge können laufend gestellt werden.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die der Risikominimierung bei Personen dienen, die besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind bzw. der Reduktion von Folgeschäden bei Personen dienen, die aufgrund der Risiken bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung im Rahmen bestehender Fördervereinbarungen oder als Subventionsansuchen
  • Ausreichende Berücksichtigung der Aspekte \"Nachhaltigkeit\" und \"gesundheitliche Chancengleichheit\"
  • Nachweis der verfügbaren Evidenz im Antrag

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Gesundheitliche Chancengleichheit
  • Evidenznachweis

Beschreibung

Die Förderinitiative unterstützt gemeinnützige Organisationen in Kärnten bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zur medizinischen Prävention und Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die die Risikominimierung für Personen mit erhöhten gesundheitlichen Gefahrenlagen fördern sowie die Reduktion von Folgeschäden bei bereits beeinträchtigten Menschen gewährleisten. Gefördert werden Konzepte aus den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Soziales, die anhand belastbarer Evidenz eine nachhaltige Wirkung erzielen und gesundheitliche Chancengleichheit sicherstellen. Als Zuschussmaßnahme eröffnet das Programm gemeinnützigen Trägern kontinuierlich die Möglichkeit, nachhaltige Präventions- und Rehabilitationsmodelle zugunsten vulnerable Zielgruppen zu realisieren. Die inhaltliche Ausrichtung zielt darauf ab, langfristig einen Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen zu leisten.

Die Antragstellung erfolgt fortlaufend in Form von Subventionsansuchen oder im Rahmen bestehender Fördervereinbarungen. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, eine detaillierte Erläuterung, wie gesundheitliche Chancengleichheit erreicht wird, sowie ein Nachweis verfügbarer wissenschaftlicher Daten zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen. Die Leistungskontrolle wird je nach Fördermodus vertraglich geregelt und umfasst die Einreichung von Verwendungsnachweisen innerhalb definierter Fristen. Besonders Projekte mit innovativen Ansätzen zur Reduktion von Folgeschäden oder zur Verhinderung chronischer Erkrankungen haben beste Chancen auf eine Unterstützung durch diese Zuschussförderung.

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