Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (Richtlinie NAL)
Zuschussprogramm in Niedersachsen für Maßnahmen im Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege. Förderfähig sind u.a. Biotoppflege, Artenschutz, Grunderwerb, technische Investitionen und Unterstützung der Natur- und Geoparke. Förderquoten bis zu 80 % (in besonderen Fällen bis 100 %). Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege, insbesondere Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensstätten, Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen, vorbereitende und begleitende Maßnahmen, Grunderwerb, Pacht und Ablösung von Nutzungsrechten, technische Investitionen und weitere zwingend notwendige Maßnahmen sowie die Unterstützung der niedersächsischen Natur- und Geoparke.
Förderfähige Ausgaben
- Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen und Lebensstätten
- Artenschutz- und Artenhilfsmaßnahmen
- Vorbereitende und begleitende Maßnahmen
- Grunderwerb, Pacht, Ablösung von Nutzungsrechten und Gestattungsverträge
- Kauf von technischen Maschinen und Geräten und sonstige Investitionen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebietskörperschaften und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Stiftungen, Träger der Natur- und Geoparke, Verbände, Landschaftspflegeeinrichtungen und Vor-Ort-Betreuungseinrichtungen
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
Bewertungskriterien
- Projekte in Naturschutz wertvollen Gebieten
- Zielerfüllung der niedersächsischen Landesnaturschutzprogramme
- Sicherung und Entwicklung schutzbedürftiger Arten
- Weiterführung bereits begonnener Maßnahmen
Beschreibung
Das niedersächsische Zuschussprogramm fördert vielfältige Initiativen im Natur- und Artenschutz sowie in der Landschaftspflege, die dem Erhalt und der Entwicklung schutzwürdiger Biotope und Lebensräume dienen. Förderfähige Maßnahmen reichen von Pflegemaßnahmen an Trockenrasen, Auwald- und Feuchtflächen über gezielte Artenhilfsprojekte bis zur Wiederherstellung heimischer Pflanzen- und Tierpopulationen. Ebenfalls unterstützt werden Grunderwerb, Pacht, Ablösung von Nutzungsrechten und die Anschaffung technischer Ausrüstung, einschließlich Maschinen, Gerätschaften und Monitoring-Tools. Zudem profitieren die niedersächsischen Natur- und Geoparke von zielgerichteter Begleitung und finanzieller Stärkung. Mit einer maximalen Förderquote von 80 %, in Einzelfällen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ermöglicht das Programm Investitionsvolumina ab 2.500 Euro (mindestens 25.000 Euro bei Gebietskörperschaften) effizient umzusetzen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Natur- und Geopark-Träger:innen, gemeinnützige Verbände und Vereine sowie private juristische und natürliche Personen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, ist fortlaufend verfügbar und erfordert eine Antragstellung vor Vorhabenbeginn beim entsprechenden Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz oder der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Bewertungskriterien umfassen u. a. die Lage in naturschutzwertvollen Gebieten, den Beitrag zu niedersächsischen Landesnaturschutz- und Aktionsprogrammen, den Schutz gefährdeter Arten und die fachgerechte Fortführung bereits gestarteter Projekte. Durch die Kombination aus hoher Förderquote und breitem Maßnahmenspektrum bietet das Programm langfristige Perspektiven für die Stärkung der Biodiversität und die nachhaltige Gestaltung der niedersächsischen Kulturlandschaft.
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