Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
Zuschussprogramm für gemeinnützige Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen in Sachsen-Anhalt zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. Anträge bis zum 31.10. des Vorjahres bzw. 30.04. des Projektjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei Maßnahmen und Projekten zur Förderung demokratischen Denkens und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus sowie antidemokratischer Einstellungen auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Sachsen-Anhalt
- Durchführung von Projekten gemäß den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
- Aktives Einsetzen für die Werte des Grundgesetzes
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit für Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
- Mehrheit der Teilnehmenden muss in Sachsen-Anhalt wohnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Fahrtkostenabrechnung
- Mittelanforderung
- Zeichnungsbefugnis
- Indikatorenblatt
Beschreibung
Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei Projekten in den Förderbereichen Kultur, Medien und Sport. Ziel ist die Stärkung demokratischen Denkens sowie der Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Als Zuschuss deckt die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Förderberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die mit mehrheitlich in Sachsen-Anhalt wohnenden Teilnehmer:innen arbeiten. Die Einreichung der Anträge erfolgt in der Regel bis zum 31.10. des Vorjahres für Projekte im ersten Halbjahr beziehungsweise bis zum 30.04. des Projektjahres für Vorhaben, die ab dem 1. Juli starten. Ein Projektstart ist ab dem 01.01.2025 vorgesehen.
Erforderlich für eine Bewilligung sind unter anderem die Förderrichtlinie, das Antragsformular, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, eine Fahrtkostenabrechnung, Mittelanforderungsnachweise, ein Indikatorenblatt und der Nachweis der Zeichnungsbefugnis. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bei Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit wird vorausgesetzt. Voraussetzung ist zudem ein aktives Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt begleitet die Antragstellung und fachliche Betreuung. Interessierte Organisationen können sich frühzeitig auf den Antragsprozess vorbereiten, um innovative Maßnahmen für mehr Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit umzusetzen.
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