Zuschuss

Maßnahmen im sonstigen Landesinteresse zum öffentlichen Personennahverkehr

Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Service im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung von projektbezogenem Personaleinsatz und Sachmitteln zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Service im öffentlichen Personennahverkehr sowie weiterer Maßnahmen im besonderen Landesinteresse zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachmittel

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss als förderwürdig im Sinne des § 14 ÖPNVG NRW eingeschätzt sein
  • Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Muster Anlage 12 Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Eigenmittel

Bewertungskriterien

  • Förderwürdigkeit gemäß § 14 ÖPNVG NRW
  • Gesicherter Eigenanteil

Beschreibung

Im Rahmen der kontinuierlich offenen Förderung „Maßnahmen im sonstigen Landesinteresse zum öffentlichen Personennahverkehr“ werden in Nordrhein-Westfalen projektbezogene Personaleinsätze und Sachmittel unterstützt, die Qualität, Sicherheit und Service im ÖPNV nachhaltig erhöhen. Förderberechtigt sind Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Das zuständige Ministerium entscheidet jeweils individuell über Förderfähigkeit, Fördersatz und Höhe der Zuwendung. Als besond­er­es Landesinteresse gelten Initiativen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, darunter Mobilitäts-Digitalisierung, Klimaschutz-Initiativen oder Qualitätsoffensiven. Die laufende Antragstellung ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung von Infrastruktur-, Smart-City- und Digitalisierungsprojekten ohne fixe Fristbindung.

Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Personalaufwendungen und Sachmittel. Voraussetzung ist eine Maßnahme, die gemäß § 14 ÖPNVG NRW als förderwürdig eingestuft wird, sowie der Nachweis einer gesicherten Eigenfinanzierung. Zur Antragstellung ist die „Muster Anlage 12“ zu § 14 ÖPNVG NRW zu verwenden; wesentliche Unterlagen sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Eigenmittel. Als Bewertungskriterien dienen die Förderwürdigkeit gemäß ÖPNVG NRW und die Finanzierungs­struktur des Projekts. Nach erfolgreicher Bewilligung ergeht ein Zuwendungsbescheid, der Auszahlungsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers festsetzt. Diese Förderinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen trägt dazu bei, den ÖPNV zukunftsfähig auszubauen und seine gesellschaftliche und ökologische Bedeutung zu stärken.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.