Maßnahmen im sonstigen Landesinteresse zum öffentlichen Personennahverkehr
Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Service im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von projektbezogenem Personaleinsatz und Sachmitteln zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Service im öffentlichen Personennahverkehr sowie weiterer Maßnahmen im besonderen Landesinteresse zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachmittel
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme muss als förderwürdig im Sinne des § 14 ÖPNVG NRW eingeschätzt sein
- Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Muster Anlage 12 Antrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Förderwürdigkeit gemäß § 14 ÖPNVG NRW
- Gesicherter Eigenanteil
Beschreibung
Im Rahmen der kontinuierlich offenen Förderung „Maßnahmen im sonstigen Landesinteresse zum öffentlichen Personennahverkehr“ werden in Nordrhein-Westfalen projektbezogene Personaleinsätze und Sachmittel unterstützt, die Qualität, Sicherheit und Service im ÖPNV nachhaltig erhöhen. Förderberechtigt sind Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Das zuständige Ministerium entscheidet jeweils individuell über Förderfähigkeit, Fördersatz und Höhe der Zuwendung. Als besonderes Landesinteresse gelten Initiativen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, darunter Mobilitäts-Digitalisierung, Klimaschutz-Initiativen oder Qualitätsoffensiven. Die laufende Antragstellung ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung von Infrastruktur-, Smart-City- und Digitalisierungsprojekten ohne fixe Fristbindung.
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Personalaufwendungen und Sachmittel. Voraussetzung ist eine Maßnahme, die gemäß § 14 ÖPNVG NRW als förderwürdig eingestuft wird, sowie der Nachweis einer gesicherten Eigenfinanzierung. Zur Antragstellung ist die „Muster Anlage 12“ zu § 14 ÖPNVG NRW zu verwenden; wesentliche Unterlagen sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Eigenmittel. Als Bewertungskriterien dienen die Förderwürdigkeit gemäß ÖPNVG NRW und die Finanzierungsstruktur des Projekts. Nach erfolgreicher Bewilligung ergeht ein Zuwendungsbescheid, der Auszahlungsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers festsetzt. Diese Förderinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen trägt dazu bei, den ÖPNV zukunftsfähig auszubauen und seine gesellschaftliche und ökologische Bedeutung zu stärken.
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