Zuschuss

Maßnahmen in Frauenangelegenheiten

Direkte Förderungen für oberösterreichische Frauenvereine, Beratungsstellen sowie Privatpersonen zur Umsetzung frauenspezifischer Gleichstellungsprojekte in Bereichen wie gleiche Entlohnung, Arbeitsmarktchancen, Betreuungsgerechtigkeit und Abbau traditioneller Rollenbilder. Fortlaufend, Anträge jederzeit möglich.

Frauenförderung Soziales Beratung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Frauenvereinen, Beratungsstellen und Privatpersonen in Oberösterreich, die sich mit frauenspezifischen Themen zur Gleichstellung von Frauen und Männern befassen. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur gleichen Entlohnung, Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt, Förderung von Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, gerechter Verteilung familiärer Betreuungsarbeit, Aufbrechen traditioneller Rollenbilder sowie ausgewogener Nutzung von Angeboten durch Frauen und Männer.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens mit Formular E 9 oder E 10
  • Förderungszusage erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs und Budgetverfügbarkeit
  • Kein Rechtsanspruch auf Gewährung
  • Offenlegung weiterer beantragter Förderungen
  • Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular E 9
  2. Formular E 10

Bewertungskriterien

  • Interne Förderrichtlinien des Frauenreferates OÖ
  • Finanzielle Situation des Förderungswerbers
  • Aktuelle Schwerpunktsetzungen des Frauenreferates

Beschreibung

Die Fördermaßnahme „Maßnahmen in Frauenangelegenheiten“ unterstützt direkt oberösterreichische Frauenvereine, Beratungsstellen und Privatpersonen bei der Umsetzung frauenspezifischer Gleichstellungsprojekte. Gefördert werden Initiativen zur gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit, zur Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Aufstiegschancen von Frauen, zur Förderung von Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie zur gerechten Verteilung familiärer Betreuungsarbeit. Zudem zielt das Programm darauf ab, traditionelle Rollenbilder aufzubrechen und die ausgewogene Nutzung bestehender Angebote durch Frauen und Männer zu fördern. Auch Organisationen aus den Bereichen Soziales, Beratung und Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt können Zuschüsse beantragen, um mit innovativen Konzepten und Vernetzungsmaßnahmen die Geschlechtergerechtigkeit im Bundesland nachhaltig voranzutreiben.

Antragsberechtigte reichen vor Beginn des Vorhabens einen schriftlichen Antrag unter Verwendung der Formulare E 9 oder E 10 ein. Die Bewilligung erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge des Antragseingangs und abhängig von der Budgetverfügbarkeit; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Weitere beantragte Förderungen sind transparent offenzulegen, und die zweckgerechte Mittelverwendung ist nach Abschluss des Projekts nachzuweisen. Die Höhe der Zuwendung wird anhand der internen Förderrichtlinien des Frauenreferates Oberösterreich, der finanziellen Situation der Antragsteller:innen sowie den aktuellen Schwerpunktsetzungen festgelegt. Durch die kontinuierliche Förderstruktur erhalten Gleichstellungsprojekte verlässliche Unterstützung für wirksame Veränderungen.

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