Zuschuss

Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald

Förderung der Biodiversität im Wald durch Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Flächen sowie Erstellung wissenschaftlicher und praxisorientierter Grundlagen. Mittel in Höhe von insgesamt 13 Mio. Euro. Genehmigungen bis 31.01.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02. - 31.01.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Waldflächen sowie Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen zu biodiversitätsrelevanten Themen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachkosten
  • Personalaufwendungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten im Zusammenhang mit gesetzlichen Bewirtschaftungsauflagen
  • Maßnahmen, die bereits aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert wurden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben im Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder vergleichbaren Strategien (z.B. FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Nationale Biodiversitätsstrategie)
  • Vorlage einschlägiger Informationen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (z.B. Waldbewirtschaftungsplan) bei Betrieben ab 100 ha Waldfläche
  • Maßnahmen im Rahmen gesetzlicher Bewirtschaftungsauflagen sind nicht förderbar
  • Keine Doppelförderung aus anderen öffentlichen Mitteln; Nachweis ist zu erbringen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis Waldbewirtschaftungsplan (ab 100 ha)
  5. Erklärung zur Nichtinanspruchnahme anderer Fördermittel
  6. Stammdatenblatt/Klientennummer
  7. Sonderrichtlinie Waldfonds

Bewertungskriterien

  • Fachliche Eignung des Projekts
  • Relevanz für naturschutzfachliche Zielsetzungen
  • Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald zielen auf die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Waldflächen und auf die Erstellung wissenschaftlicher sowie praxisorientierter Grundlagen zu biodiversitätsrelevanten Themen in ganz Österreich ab. Mit einem Gesamtbudget von 13 Mio. Euro steht ein Zuschuss von 100 % für Investitions-, Sach- und Personalaufwendungen bereit. Gefördert werden unter anderem Monitoring, Fallstudien, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildungsmaßnahmen sowie die Neuanlage und Wiederherstellung wertvoller Lebensräume für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten. Genehmigungen können bis zum 31. Jänner 2027 beantragt und Auszahlungen bis zum 31. Jänner 2029 abgewickelt werden. Antragsberechtigt sind Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzer:innenvereinigungen, Agrargemeinschaften, Landnutzer:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Vereine, Schutzgebietsverwaltungen, Nationalpark- und Biosphärenparkverwaltungen sowie Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Ausrichtung der Vorhaben an naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder vergleichbaren Strategien wie FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie die Vorlage eines nachhaltigen Waldbewirtschaftungsplans bei Betrieben ab 100 ha Waldfläche. Maßnahmen auf Basis gesetzlicher Bewirtschaftungsauflagen und bereits anderweitig geförderte Projekte sind ausgeschlossen. Die inhaltliche Bewertung erfolgt anhand fachlicher Eignung, Relevanz für Naturschutzziele, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte. Für die Antragstellung werden ein Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Nachweis des Waldbewirtschaftungsplans, eine Erklärung zur Nichtinanspruchnahme weiterer Fördermittel, ein Stammdatenblatt bzw. eine Klientennummer und die Sonderrichtlinie Waldfonds benötigt. Calls werden auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz veröffentlicht.

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