Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Zuschussprogramm für Hessen zur ökologischen Entwicklung von Gewässern und zum Hochwasserschutz mit Förderquoten von 20% bis 95%. Anträge sind fortlaufend bei der zuständigen Wasserbehörde möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern sowie Ausbau und Erhalt von Hochwasserschutzanlagen in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen zur Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
- Wissenschaftliche Begleituntersuchungen
- Kauf von Grundstücken
- Ausgaben für Öffentlichkeitsbeteiligung
- Schadenersatz und Entschädigungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben unter 5.000 €
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden
- Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Einhalten rechtlicher Vorgaben (z.B. Wasserrecht)
- Berücksichtigung von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
- Dauerhafte Unterhaltung der geförderten Maßnahme sicherstellen
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Bewertungskriterien
- Erreichung der WRRL-Ziele
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten
- Finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune
Beschreibung
Das in Hessen verankerte Zuschussprogramm fördert umfassende Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie Unternehmen erhalten Förderquoten zwischen 20 % und 95 % für Baumaßnahmen zur naturnahen Umgestaltung von Fließgewässern, den Ausbau und Neubau von Deichen oder Rückhaltebecken, Initialpflanzmaßnahmen und den Erwerb von Grundstücken. Wissenschaftliche Begleituntersuchungen, Ausgaben für Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Schadenersatz- und Entschädigungsleistungen sind ebenfalls förderfähig. Ziel ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands und der dauerhafte Erhalt von Hochwasserschutzanlagen in ganz Hessen.
Die Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Vorhaben erst nach Antragstellung beginnen und sämtliche rechtlichen Vorgaben (z. B. Wasserrecht, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz) eingehalten werden. Gewässerentwicklungsmaßnahmen müssen im WRRL-Maßnahmenprogramm, in einem Gewässerentwicklungskonzept oder im Rahmen einer Gewässerschau verankert sein. Bei außergewöhnlichen Hochwasserschäden ist eine behördliche Bestätigung notwendig. Ausgaben unter 5.000 € gelten als Bagatellgrenze und sind nicht förderfähig. Anträge können fortlaufend über die zuständige Wasserbehörde bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit der Antragsteller:innen. Dieses Programm unterstützt nachhaltig die naturnahe Gewässergestaltung und stärkt den vorbeugenden Hochwasserschutz vor Ort.
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