Zuschuss

Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit

Förderprogramm des Landes Vorarlberg zur Unterstützung von Aktionen zur Verkehrssicherheit für Vereine, Schulen, Kindergärten, Privatpersonen und Verkehrsvereine. Schwerpunktmaßnahmen sind u. a. Große Erstklässler-Aktion, Alkohol am Steuer, Reflektierende Materialien, Fahrrad- und Fußgängersicherheit.

Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen und Kampagnen zur Hebung der Verkehrssicherheit in Vorarlberg durch Förderung von Aktionen und Projekten in Schulen, Gemeinden, Vereinen und Privatinitiativen.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhandene Erfahrung im Bereich der Kinderverkehrserziehung
  • Konkrete Aktionen oder Projekte zur Verkehrssicherheit

Beschreibung

Das Land Vorarlberg unterstützt mit diesem Zuschuss gezielt Aktionen und Kampagnen, die die Sicherheit im Straßenverkehr steigern. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Schwerpunktmäßig werden Maßnahmen wie die „Große Erstklässler-Aktion“, Aufklärungskampagnen zum Thema Alkohol am Steuer, Ausstattung mit reflektierenden Materialien sowie Angebote zur Fahrrad- und Fußgängersicherheit unterstützt. Vereins-, Schul- und Kindergarteninitiativen sowie Privatpersonen und Verkehrsvereine erhalten damit finanzielle Hilfestellung, um eigenständige Verkehrserziehungsprojekte umzusetzen und die Bewusstseinsbildung für Mobilität und Sicherheit im öffentlichen Raum zu fördern.

Antragsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine (beispielsweise Kuratorium für Verkehrssicherheit, ÖAMTC), öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger und Privatpersonen, die über nachgewiesene Erfahrung in der Kinderverkehrserziehung verfügen und konkrete Maßnahmen vorweisen können. Die Antragstellung ist seit dem 1. Jänner 2013 laufend möglich, eine fristliche Begrenzung besteht nicht. Als Rechtsgrundlage dient die Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg. Mit einem Budget von rund 0,06 Mio. Euro pro Jahr bietet das Programm langfristige Planungssicherheit und trägt zur nachhaltigen Stärkung der Verkehrskultur in Gemeinden und Bildungseinrichtungen bei.

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