Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
Förderung zukunftsfähiger Innovationsfelder im Rheinischen Revier: BMBF-Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in regionalen Verbünden. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Innovationsfeldern im Rheinischen Revier mit Zuschüssen für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel. Gefördert werden regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Verbundprojekt mit mindestens einem Unternehmen und einem wissenschaftlichen Partner
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Skizze (1. Verfahrensstufe)
- Konzept (2. Verfahrensstufe)
- Formeller Förderantrag über easy-Online
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung
Beschreibung
Das Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die sich in einem regionalen Verbund engagieren. Voraussetzung ist die schriftliche Kooperationsvereinbarung aller Partner und die Ansiedlung sämtlicher Verbundpartner:innen im Rheinischen Revier. Die Förderquote beträgt je nach Träger 50 % bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei KMU kann ein Bonus gewährt werden. Die Projektdauer ist auf bis zu 36 Monate ausgelegt, Anträge können im fortlaufenden Verfahren jederzeit über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden.
Das Programm zielt auf einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel in einer ehemals kohlegeprägten Region ab. Gefördert werden consortiums aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und einer wissenschaftlichen Partnerin oder einem wissenschaftlichen Partner, die gemeinsam neue Technologielösungen und Geschäftsmodelle erarbeiten. Der Wirkungsspielraum der Projektvorhaben muss im Rheinischen Revier liegen, die Ergebnisse dürfen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden. Für die Antragstellung sind eine Skizze in der ersten Verfahrensstufe, ein vollständiges Konzept in der zweiten Stufe sowie der formelle Förderantrag und eine Kooperationsvereinbarung erforderlich. Interessierte Institutionen profitieren von einer umfassenden Betreuung durch den Projektträger Jülich (PtJ) und können sich so flexibel auf die Herausforderungen des Strukturwandels vorbereiten.