Materialankauf - Ankauf von Trainings- und Wettkampfgeräte und Einkleidung - Sportstättenbau Bereich
Förderung von Materialankauf für kostenaufwändige Sportgeräte, Transportmittel und Funktionsgeräte im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb in Kärnten. Anträge ab 08.10.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Materialankauf: Anschaffung kostenaufwändiger Sportgeräte (bewegliche Güter), die nicht in den allgemeinen Ausstattungen von Sportstätten enthalten sind, jedoch für den Sport-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb erforderlich sind.
Förderfähige Ausgaben
- Sportausrüstungen für Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Transportmittel für Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Funktionsgeräte für den laufenden Spielbetrieb
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereinssitz in Kärnten
- Beschluss der zuständigen Gemeindeorgane (bei Gemeinden)
- Gesellschaftszweck überwiegend Sport
Beschreibung
Die Förderung im Bereich Materialankauf unterstützt Kärntner Sportvereine, Gemeinden und juristische Personen mit überwiegend sportlichem Gesellschaftszweck bei der Anschaffung von kostenintensiven Sportgeräten, die über die übliche Ausstattung von Sportstätten hinausgehen. Ziel ist es, Trainings- und Wettkampfbetrieb durch moderne Ausrüstungen zu stärken und damit die Leistungsfähigkeit sowie Sicherheit der teilnehmenden Athlet:innen zu erhöhen. Gefördert werden unter anderem bewegliche Sportgeräte, spezialisierte Funktionsgeräte für den laufenden Spielbetrieb sowie Transportmittel, die den reibungslosen Ablauf von Übungseinheiten und Wettkämpfen gewährleisten. Die direkte Zuschussförderung aus dem Programm „Materialankauf – Trainings- und Wettkampfgeräte und Einkleidung“ wird im Rahmen des Kärntner Sportgesetzes gewährt und steht gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen mit Sitz in Kärnten offen.
Antragsberechtigt sind Sportvereine mit Vereinsdomizil in Kärnten, Kärntner Gemeinden nach positivem Beschluss ihrer zuständigen Organe sowie juristische Personen, deren Hauptzweck im Bereich Sport liegt. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem innovative Sportausrüstungen, spezialisierte Transportmittel für Mannschaften und Individualsportler:innen sowie technische Funktionsgeräte für Wettkampfbetriebe. Anträge können ab dem 8. Oktober 2025 bis zur vollständigen Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden. Die Abteilung 6 – Bildung und Sport der Kärntner Landesregierung übernimmt die Koordination, stellt die erforderlichen Formulare bereit und begleitet Antragstellende durch den Vergabeprozess. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, infrastrukturelle Verbesserungen im Kärntner Sport zu realisieren und langfristig die Nachwuchsförderung sowie den Spitzen- und Breitensport zu stärken.