MBG H Kleinbeteiligung
Stille Beteiligung bis zu 100.000 € für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen zur Finanzierung von Innovation, Wachstum, Umstrukturierung und Unternehmensübernahmen. Antragstellung laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Aufwendungen im Rahmen der Produktentwicklung und Markteinführung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Unternehmen muss bereits gegründet sein
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan / Vorhabensbeschreibung
- Liquiditätsplan für 12 Monate
- Aktuelle BWA
- 3-Jahres-Planung
Beschreibung
Das MBG H Kleinbeteiligungsprogramm stellt kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen eine stille Beteiligung von bis zu 100.000 € zur Verfügung, um Innovation, Wachstum, Umstrukturierung oder Unternehmensübernahmen zu finanzieren. Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte und Verfahren sowie der Erweiterung bestehender Betriebe. Mit einem festen Zinssatz von 4 % p.a. und einem variablen Zinssatz von 1,5 % p.a. unterstützt das Programm langfristig die Stärkung der Eigenkapitalbasis, ohne auf schnelle Exit-Szenarien abzuzielen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBGH) begleiten die Vorhaben partnerschaftlich über die gesamte Laufzeit.
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks mit Sitz in Hessen. Ausgeschlossen bleiben Sanierungsfälle sowie Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Einreichung der Unterlagen ist jederzeit möglich. Erforderlich sind ein Businessplan oder eine detaillierte Vorhabensbeschreibung, ein Liquiditätsplan für zwölf Monate, die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und eine dreijährige Finanzplanung. Nach positiver Prüfung erfolgt die Erstellung der Beteiligungsvorlage, gefolgt vom Vertragsabschluss und der Auszahlung des Beteiligungskapitals.
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