Zuschuss

Medizin für Menschen ohne Papiere

Die Albertinen-Stiftung ermöglicht stationäre Behandlungen für Menschen ohne Papiere in Hamburg. Förderhilfe auf Zuweisung durch ambulante Einrichtungen, laufend verfügbar.

Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Fördersumme: In Höhe der Behandlungskosten
Förderquote: 100%

Förderziel

Ermöglichung einer stationären medizinischen Versorgung für Menschen ohne Papiere ohne Krankenversicherung, durch Kostenerstattung im Einzelfall.

Förderfähige Ausgaben

  • Behandlungskosten
  • stationäre Versorgungskosten
  • Therapie- und Medikamentenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Keine Krankenversicherung
  • Wohnsitz in Hamburg
  • Zuweisung durch eine ambulante Hilfseinrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuweisung durch ambulante Einrichtung
  2. Ärztliche Behandlungsunterlagen

Beschreibung

Die Albertinen-Stiftung in Hamburg unterstützt Menschen ohne Papiere und ohne Krankenversicherung bei der Inanspruchnahme dringend erforderlicher stationärer Behandlungen. In enger Kooperation mit ambulanten Hilfseinrichtungen wie der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, dem Medibüro Hamburg, der „Praxis ohne Grenzen“ und AnDOCken übernimmt die Stiftung im Einzelfall sämtliche Kosten für medizinische Versorgung, Therapie und Medikamente. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit gewährleistet die Albertinen-Stiftung eine lückenlose Absicherung im Notfall und ermöglicht so eine chancengleiche Gesundheitsversorgung für eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe in der Metropolregion Hamburg.

Gefördert werden private Antragstellende mit Wohnsitz in Hamburg, die über keine Krankenversicherung verfügen und eine Zuweisung durch eine der kooperierenden ambulanten Einrichtungen vorlegen. Die Förderung erfolgt als 100 %ige Kostenerstattung in Höhe der tatsächlich angefallenen Behandlungskosten. Eingereicht werden formlos die ärztlichen Behandlungsunterlagen und der Nachweis der Zuweisung. Da die Albertinen-Stiftung die Förderung als einmaligen Zuschuss gewährt, entfällt eine Höchstdauer; die Leistung kann bei weiterem Bedarf erneut beantragt werden. Interessierte Hilfsorganisationen und medizinische Fachkräfte erhalten jederzeit Auskünfte zum Verfahren und zur Einreichung, um Betroffene schnell und unbürokratisch zu einer stationären Versorgung zu vermitteln.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.