Zuschuss

Mehrlingsgeburtenzuschuss

Einmaliger, einkommensunabhängiger Zuschuss für Familien mit Mehrlingsgeburten in Tirol. Anträge sind innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder online bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit einzureichen.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Fördersumme: Zuschuss: € 660 bei Zwillingen; € 990 bei Drillingen; je weiteres Mehrlingskind + € 330
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, finanziell zu entlasten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Fördernehmers in Tirol
  • Bezug der Familienbeihilfe für die zu fördernden Mehrlinge
  • Antrag innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder einzureichen
  • Förderung für Mehrlinge, die ab dem 01.01.2022 geboren sind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Geburtsurkunden der Mehrlinge (Kopie)
  2. aktuelle Meldebestätigung der obsorgeberechtigten Person

Beschreibung

Der Mehrlingsgeburtenzuschuss in Tirol richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die für Mehrlingskinder obsorgeberechtigt sind und diese gemeinsam im Haushalt betreuen. Als einkommensunabhängiger Einmalzuschuss unterstützt die Landesförderung Familien, in denen Zwillinge oder mehrlinge seit dem 01.01.2022 geboren wurden. Antragsberechtigt sind jene Personen, die zudem die Familienbeihilfe für die betreffenden Kinder beziehen. Mit dieser Maßnahme wird gezielt eine höhere finanzielle Belastung durch die gleichzeitige Versorgung mehrerer Neugeborener ausgeglichen und damit zur langfristigen Stärkung familiärer Strukturen beigetragen.

Die Förderquote beträgt 100 %. Bei Zwillingen steht ein Zuschuss von € 660,00 zu, bei Drillingen € 990,00, für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich der Betrag um jeweils € 330,00. Innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder ist der elektronisch einzureichende Antrag bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung zu stellen – die Frist gilt bis 31.12.2027. Dem Antrag sind Kopien der Geburtsurkunden der Mehrlinge sowie eine aktuelle Meldebestätigung der obsorgeberechtigten Person beizulegen. Nach positiver Förderentscheidung erfolgt die Auszahlung rückwirkend. Diese unkomplizierte Unterstützung leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung von Familien mit Mehrlingsgeburten in Tirol und lädt dazu ein, alle erforderlichen Schritte rechtzeitig wahrzunehmen und die Förderung in Anspruch zu nehmen.

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