Zuschuss

Mein Weg zur Musik (Bürgerstiftung Westenholz)

Zuschussprogramm für Jugendliche (7–16 Jahre) in Westenholz: 100 € beim Kauf eines Instruments zur Unterstützung des Einstiegs in eine musikalische Grundausbildung.

Musik Kinder und Jugendliche Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 100 € pro Antrag

Förderziel

Förderung des Einstiegs in eine musikalische Grundausbildung durch Zuschüsse für den Instrumentenkauf und Unterstützung der Nachwuchsförderung im Musikverein.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung eines Musikinstruments

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter zwischen 7 und 16 Jahren
  • Wohnsitz in Westenholz
  • Kauf eines Musikinstruments
  • Motivation zur aktiven Mitarbeit bei den Musikfreunden Westenholz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Kostenvoranschlag des Instruments
  3. Nachweis des Wohnsitzes

Bewertungskriterien

  • Alterskriterium
  • Wohnsitz
  • Instrumentenkauf
  • aktive Beteiligung bei den Musikfreunden Westenholz

Beschreibung

Das Zuschussprogramm „Mein Weg zur Musik“ der Bürgerstiftung Westenholz richtet sich an Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren mit Wohnsitz in Westenholz, die ein Musikinstrument erwerben möchten. Mit einer Fördersumme von 100 € unterstützt die Initiative den Einstieg in eine musikalische Grundausbildung und fördert zugleich das ehrenamtliche Engagement bei den Musikfreunden Westenholz. Ziel ist es, jungen Nachwuchs musikalisch zu begeistern, den Instrumentenerwerb finanziell zu entlasten und langfristig die Arbeit im lokalen Musikverein zu stärken. Durch die Kooperation mit den Musikfreunden entsteht ein motivierendes Umfeld, in dem die Teilnehmenden aktiv musizieren und ihre Fähigkeiten in Gemeinschaft weiterentwickeln können.

Einreichungen sind fortlaufend möglich, da keine Bewerbungsfrist besteht. Voraussetzungen für eine Förderung sind der Nachweis des Wohnsitzes in Westenholz, das Alter zwischen 7 und 16 Jahren, die Motivation zur aktiven Mitarbeit bei den Musikfreunden sowie ein Kostenvoranschlag für das gewünschte Instrument. Zur Antragstellung müssen der ausgefüllte Förderantrag, ein aktueller Wohnsitznachweis sowie der Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Die Vergabe erfolgt auf Basis klar definierter Bewertungskriterien: Alterskriterium, Wohnsitz, Instrumentenkauf und Engagement im Verein. Mit dieser Maßnahme trägt die Bürgerstiftung Westenholz nachhaltig zur kulturellen und sozialen Entwicklung der Region bei und gewährleistet, dass junge Musiker:innen bestmöglich gefördert und in Gemeinschaft integriert werden.

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