Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Zuschuss für Handwerksmeister:innen in Sachsen-Anhalt zur Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs. Einmalig 10.000 € bei Mindestinvestitionen von 15.000 €. Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die zuständige Handwerkskammer.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerksmeister:innen bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder bei der Übernahme eines Handwerksbetriebs, um Meisterbetriebe im Land zu erhalten, die Wirtschaftskraft zu stärken und Existenzgründungen im Handwerk zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Barausgaben
- Investitionen in bauliche Infrastruktur
- Personalausgaben
- Unternehmerlohn
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Handwerksmeisterin/Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt
- Abgeschlossene Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk
- Beginn des Vorhabens erst nach Bewilligung
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
- Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der eingesetzten Eigenmittel und sonstiger Finanzierung
- Businessplan
- Stellungnahme der Handwerkskammer
- Kopie des Meisterbriefs
- De-minimis-Erklärung
- Dokumentation der Vertretungsberechtigung
Beschreibung
Die Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt unterstützt Handwerksmeister:innen bei der erstmaligen Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs im Land. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel ab einem Umfang von mindestens 15.000 € netto. Darunter fallen Anschaffungen von Maschinen, Werkzeugen oder weiteren betrieblichen Ressourcen, jedoch keine baulichen Infrastrukturmaßnahmen, Barausgaben, Personalkosten oder Unternehmerlohn. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000 € und muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im berechtigten Handwerk, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung. Der Betrieb muss mindestens drei Jahre am Standort Sachsen-Anhalt bestehen bleiben. Die Handwerkskammer prüft fachliche Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit und leitet den Antrag an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.
Zur Antragstellung ist ein umfangreiches Paket von Unterlagen einzureichen, das unter anderem Businessplan, Nachweis eingesetzter Eigenmittel, Stellungnahme der Handwerkskammer sowie De-minimis-Erklärung und Dokumentation der Vertretungsberechtigung umfasst. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig, Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Ziel der Prämie ist es, nachhaltige Vollerwerbsexistenzen im Handwerk zu sichern, Meisterbetriebe zu erhalten und die regionale Wirtschaftskraft zu stärken. Interessierte Handwerksmeister:innen mit EU-Staatsbürgerschaft oder entsprechender Aufenthaltserlaubnis finden alle relevanten Antragsformulare und Checklisten bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und erhalten kostenfreie Beratung über die Service-Hotline.
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