Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
Zinszuschuss für energetische Modernisierung und Neubau hocheffizienter Mietwohngebäude in Hessen. Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Programm derzeit nicht antragsfähig.
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Förderkriterien
Förderziel
Es wird die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Neubau bzw. Ersterwerb von hocheffizienten und klimafreundlichen Mietwohngebäuden in Hessen gefördert – zusätzlich zu den zinsgünstigen KfW-Programmen.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen gemäß KfW-Programm BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)
- Baumaßnahmen für Neubau/Ersterwerb von KfW-Energieeffizienzhäusern inkl. Passivhäuser
Nicht förderfähige Ausgaben
- Selbstgenutzte Wohneinheiten
- Wohnraum, der rechtlich oder tatsächlich nicht dauerhaft wohnraumgeeignet ist
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt sein
- Vorlage der in den KfW-Merkblättern geforderten Bestätigungen
- Maßnahmenbeginn spätestens 12 Monate nach Zusage und zeitnahe Durchführung
- Selbstgenutzte Wohneinheiten sind ausgeschlossen
- Wohnraum, der nicht dauerhaft wohnraumgeeignet ist (z. B. Notunterkünfte), ist nicht förderfähig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf KfW-Darlehen
- Bestätigungen gemäß KfW-Merkblätter
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit der Fördermittel
- Zuschussfähigkeit des KfW-Darlehens
Beschreibung
Das Hessische Programm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau fördert in Hessen die nachhaltige energetische Modernisierung bestehender Mietwohnungen sowie den Neubau oder Ersterwerb von hocheffizienten und klimafreundlichen Mietwohngebäuden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von zur Vermietung bestimmten Wohngebäuden, darunter Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, kommunale Träger und private Vermieter:innen. Gefördert werden Maßnahmen gemäß den KfW-Programmen „BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)“ und „KfW-Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“, die mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 85 erreichen. Der Zuschuss wird als Zinsverbilligung zusätzlich zu den zinsgünstigen KfW-Konditionen gewährt und trägt dazu bei, CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken und den Wohnungsbestand energetisch aufzuwerten.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen sowie die Vorlage aller in den entsprechenden KfW-Merkblättern geforderten Bestätigungen. Die Bau- oder Modernisierungsarbeiten müssen spätestens zwölf Monate nach Förderzusage beginnen und zügig umgesetzt werden. Ausgeschlossen sind selbstgenutzte Wohneinheiten und nicht dauerhaft wohnraumgeeignete Objekte. Die Gewährung des Zinszuschusses richtet sich nach der Verfügbarkeit der Mittel und kann gemeinsam mit dem KfW-Darlehen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt werden. Derzeit ist das Programm nicht antragsfähig, Interessierte können sich jedoch auf zukünftige Aufrufe vorbereiten und erste Unterlagen zusammenstellen.
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