Zuschuss

Mietzinszuschüsse für kircheneigene Schulgebäude

Mietzinszuschüsse für die Unterbringung von Pflichtschulen in kircheneigenen Schulgebäuden im Burgenland. Auszahlungen erfolgen zweimal jährlich, Förderung laufend ohne Ausschlussfrist.

Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Mietkosten für kircheneigene Schulgebäude zur Unterbringung von Pflichtschulen in Burgenland.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietzins

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bestehender Mietvertrag zwischen Schulerhalter und kirchlichen Institutionen

Beschreibung

Die Mietzinszuschüsse für kircheneigene Schulgebäude im Burgenland unterstützen gemeinnützige und öffentliche Träger bei der Finanzierung ihrer Pflichtschulen. Zweimal jährlich werden Fördermittel in Form eines Zuschusses ausgezahlt, um die laufenden Mietkosten für kirchliche Schulimmobilien abzudecken. Ziel der Maßnahme ist es, eine verlässliche finanzielle Grundlage für die Unterbringung von Pflichtschulen zu schaffen und so einen reibungslosen Schulbetrieb sicherzustellen. Da die Förderung ohne Ausschlussfrist fortlaufend gewährt wird, können Antragsteller:innen jederzeit einen Antrag stellen, vorausgesetzt, ein gültiger Mietvertrag zwischen Schulerhalter:in und kirchlicher Institution liegt vor.

Interessiert sind insbesondere kirchliche Zentralstellen sowie Träger:innen von Pflichtschulen in kircheneigenen Gebäuden, die im Burgenland ansässig sind. Gefördert wird ausschließlich der Mietzins, wodurch Verwaltung und Nachweisführung übersichtlich bleiben. Eine formale Antragsfrist existiert nicht, wodurch eine flexible Planung und Anpassung an schulische Bedarfe ermöglicht wird. Die Verwaltung und Auszahlung erfolgt durch das Land Burgenland über die Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt auf Basis eingereichter Mietverträge bei der Bildungsdirektion, um Transparenz und Rechtmäßigkeit der Fördermittelvergabe zu gewährleisten. Diese kontinuierliche Unterstützung hilft dabei, kirchliche Bildungsinfrastruktur nachhaltig zu sichern und den Schulalltag für alle Beteiligten stabil zu gestalten.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.