Zuschuss

Mietzuschüsse gegen Ladenleerstand – Förderung der Innenstadt

Mietzuschuss für Geschäftsneusiedlungen im Innenstadtkern Visselhövede: Reduzierung der Nettokaltmiete um bis zu 40 %, maximal 400 € pro Monat, für bis zu zwei Jahre. Anträge bis 17.02.2028.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.12. - 17.02.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und KMU
Fördersumme: Maximal 400 € pro Monat
Förderquote: 40 %
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Zur aktiven Bekämpfung von Leerständen in der Innenstadt von Visselhövede unterstützt das Programm neue Geschäftsmodelle, erleichtert Existenzgründungen und steigert nachhaltig die Attraktivität des Innenstadtbereichs durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Mietzuschusses.

Förderfähige Ausgaben

  • Nettokaltmiete

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mietvertrag mit Laufzeit von mindestens 36 Monaten
  • Ladenmiete bis maximal 9 € pro m²
  • Angebot ergänzt die bestehende Innenstadtstruktur sinnvoll

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterzeichneter Mietvertrag
  2. Nachweis erste Mietzahlung
  3. KMU-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Antragseingangs

Beschreibung

Die Stadt Visselhövede in Niedersachsen fördert mit dem Programm Mietzuschüsse gegen Ladenleerstand die Ansiedlung neuer Geschäftsmodelle im Innenstadtbereich. Ziel ist es, Leerstände aktiv zu bekämpfen, Existenzgründungen zu erleichtern und die Attraktivität der Kernzone langfristig zu steigern. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Nettokaltmiete in Höhe von bis zu 40 % gewährt, maximal 400 € pro Monat und für eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Anträge können bis zum 17. Februar 2028 eingereicht werden; die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs.

Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Handwerk sowie soziale und kulturelle Einrichtungen, sofern ihr Angebot die bestehende Innenstadtstruktur sinnvoll ergänzt. Voraussetzung ist ein Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten sowie eine Ladenmiete von höchstens 9 € pro Quadratmeter. Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Für die Antragstellung sind ein unterzeichneter Mietvertrag, der Nachweis der ersten Mietzahlung und eine KMU-Erklärung einzureichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Entscheidung richtet sich nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Mit diesem Förderangebot leistet die Kommune einen wichtigen Beitrag zur Belebung und nachhaltigen Entwicklung des innerstädtischen Handels- und Dienstleistungsangebots.

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