Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Bundesweite Förderung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer durch das BAMF, Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Beratung und Begleitung erwachsener Zuwanderer bei migrationsrechtlichen Fragen sowie die Unterstützung ihrer gesellschaftlichen Integration.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Träger der Migrationsberatung nach § 45a AufenthG
- Erfahrungen und Qualifikationen in der Migrationsberatung
Beschreibung
Die bundesweit verfügbare Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, sonstige Vereine und Bildungseinrichtungen bei der Durchführung migrationsrechtlicher Beratungsangebote. Gefördert wird dabei ein Zuschuss des Bundesministeriums des Innern (BMI), der über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben wird. Ziel ist die nachhaltige Begleitung und Beratung erwachsener Zugewanderter sowie Geflüchteter in allen Fragen rund um Aufenthaltsrecht, Integration und soziale Teilhabe. Die MBE kann fortlaufend beantragt werden, sodass Träger flexibel auf die Bedarfe ihrer Klient:innen eingehen und Beratungskapazitäten kontinuierlich aufrechterhalten können.
Im Mittelpunkt steht die fachkundige Unterstützung von Teilnehmer:innen durch erfahrene und qualifizierte Migrationsberater:innen. Vorausgesetzt werden die Anerkennung als Träger der Migrationsberatung nach § 45a AufenthG sowie nachgewiesene Expertise im Beratungsfeld. Die Förderung erstreckt sich über die Beratung zu Integrationskursen, Arbeitssuche, Wohnraumsicherung und Behördenangelegenheiten bis hin zur psychosozialen Begleitung. Auf diese Weise leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärkt die Chancengleichheit von Zugewanderten. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, was eine flexible Planung und Anpassung der Projekte an aktuelle Entwicklungen gewährleistet. Träger erhalten detaillierte Richtlinien und Abrechnungsunterlagen vom BAMF, um die ressourceneffiziente Umsetzung und transparente Verwendungsnachweise sicherzustellen.
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