Zuschuss

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Zuschussprogramm zur Förderung ergänzender Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre durch bundesweit tätige Verbände der freien Wohlfahrtspflege und vergleichbare Organisationen.

Migration Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: max. 90%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre durch bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen, Begleitung nach sozialpädagogischen Standards sowie soziale Gruppenarbeit.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bundesweites Beratungsangebot
  • Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
  • Langjährige praktische Erfahrung in der Migrationsberatung
  • Einsatz fachlich und persönlich qualifizierter hauptamtlicher Migrationsberater:innen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit BAMF und weiteren MBE-Trägern
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Beschreibung

Das Zuschussprogramm „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)“ unterstützt bundesweit tätige Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie vergleichbare Organisationen dabei, erwachsene Zugewanderte ab 27 Jahren bedarfsgerecht zu beraten und zu begleiten. Ziel ist die sprachliche, berufliche und soziale Integration durch individuelle Erst- und Einzelfallberatungen nach sozialpädagogischen Standards sowie durch soziale Gruppenarbeit. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, dessen Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdeckt. Träger bringen im Idealfall zehn Prozent Eigenmittel ein und gewährleisten eine projektbezogene Erfolgskontrolle inklusive Datenerhebung und -auswertung. Voraussetzung ist ein bundesweites Beratungsangebot, langjährige Erfahrung in der Migrationsberatung und der Einsatz fachlich und persönlich qualifizierter hauptamtlicher Migrationsberater:innen. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Bundesministerium des Innern (BMI) sowie weiteren MBE-Trägern bildet die Basis für eine wirkungsvolle Integrationsarbeit.

Interessierte Verbände reichen ihren Antrag bis zum 15. November für das folgende Haushaltsjahr ein; bei Erstaufträgen ist eine Zulassung bis zum 31. Mai des vorangehenden Jahres erforderlich. Die Förderung stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem sie erwachsene zugewanderte Menschen in zentralen Lebensbereichen unterstützt und ihnen die Selbstständigkeit im Alltag erleichtert. Erfahrene Träger können mit diesem Programm ihre Beratungskapazitäten ausweiten, regionale Netzwerke weiterentwickeln und so einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und Chancengleichheit in Deutschland leisten.

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