Mikroförderung Protesttag 5. Mai
Förderung vielfältiger Aktivitäten zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai). Anträge vom 01.12.2025 bis 31.03.2026 oder solange Mittel verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von bundesweiten Aktionen im Rahmen des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit dem Schwerpunkt auf Diskriminierungs- und Inklusionsaspekten.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Honorarkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben, die bereits vor Antragsstellung begonnen haben
- Kosten außerhalb des festgelegten Aktionszeitraums
- Reine Beschaffung von Sachgegenständen ohne Projektcharakter
- Eigenbelege und pauschale Belege
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Protestaktionen müssen offene Angebote für die breite Öffentlichkeit sein
- Aktionszeitraum vom 02. bis 10.05.2026
- Gesamtkosten dürfen 15.000 € nicht überschreiten
- Feedback der Teilnehmenden muss eingeholt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag im Förderportal der Aktion Mensch
- Nachweise für Honorarkosten (Rechnungen oder Verträge)
- Belege mit Bezug zur Protestaktion zum 5. Mai 2026
Bewertungskriterien
- Offenheit für die breite Öffentlichkeit
- Inklusivität der Aktion
- Klarer Bezug zum Thema Diskriminierung
Beschreibung
Die Mikroförderung Protesttag 5. Mai der Aktion Mensch Stiftung unterstützt bundesweite Protestaktionen im öffentlichen Raum, die sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einsetzen. Gefördert werden offene Angebote, die Diskriminierungs- und Inklusionsaspekte in den Fokus rücken und inklusive Teilhabe ermöglichen. Antragstellende können gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen oder Privatpersonen sein. Der Schwerpunkt liegt auf Aktionen, die breitenwirksam auf Barrieren und fehlende Regelungen aufmerksam machen sowie den Dialog zwischen unterschiedlichen Akteur:innen fördern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss ohne Eigenmittelpflicht und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten ab.
Projekte können Honorarkosten und Sachkosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € beantragen und müssen zwischen dem 2. und 10. Mai 2026 umgesetzt werden. Die Gesamtkosten dürfen 15.000 € nicht überschreiten, und schon vor dem Antrag begonnene Vorhaben sind nicht zulässig. Teilnehmenden-Feedback wird als Qualitätsnachweis erwartet. Anträge können vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 im Förderportal eingereicht werden – frühzeitige Einreichung empfohlen, da die Mittel bei Erschöpfung des Budgets eingestellt werden. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Offenheit für die Öffentlichkeit, Inklusivität und klarer Diskriminierungsbezug.
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